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Gegenvorschlag zur „Städteinitiative“

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Ende 2008 eingereichte kantonale Volksinitiative zur Förderung des ÖV Fuss- und Veloverkehrs („Städteinitiative“) verlangt weitgehende Einschränkungen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs und ein Verbot weiteren Strassenbaus. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat dazu einen formulierten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor das Verkehrswachstum auf dem übergeordneten Strassennetz zu kanalisieren Strassenneubauten und Kapazitätserhöhungen verbindlich mit der Entlastung des Stadtstrassennetzes zu verknüpfen sowie einen neuen Rahmenkredit zur Förderung des Langsamverkehrs einzurichten.

Der Regierungsrat stellt fest, dass die grundsätzlichen Ziele der Initiative weitgehend den verkehrspolitischen Grundsätzen des Kantons entsprechen. Die konkrete Forderung der Initiative nach einem Rückgang des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) um 10-Prozentpunkte in 10 Jahren - entspricht einer MIV-Reduktion um ca. 25% - erachtet der Regierungsrat allerdings als nicht umsetzbar. Die konkrete Forderung der Initiative nach einem vollständigen Verbot für einen weiteren Strassenausbau geht ebenfalls zu weit.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat daher einen formulierten Gegenvorschlag, der aus seiner Sicht dem Handlungsbedarf entspricht. Demnach

- soll das zu erwartenden Verkehrswachstum auf dem übergeordneten Strassennetz kanalisiert werden;

  • sollen Strassenneubauten und Kapazitätserweiterungen rechtlich verbindlich mit flankierenden Massnahmen zur Sicherung einer dauerhaften Entlastung des städtischen Strassennetzes verknüpft werden;
  • soll die Velo- und Fussverkehrsförderung über die Ausschöpfung der heute vorhandenen Rahmenkredite hinaus mit einem neuen Rahmenkredit Langsamverkehr in Höhe von 10 Mio. CHF für eine Laufzeit von 2011 bis 2014 sichergestellt werden.

Der Gegenvorschlag zur Städteinitiative beinhaltet nun die Umsetzung der ersten beiden Forderungen über eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes (USG BS). Artikel 13 USG regelt die Grundsätze der Umweltbelastungen aus dem Verkehr. Der Regierungsrat schlägt vor, diesen Artikel um zwei weitere Grundsätze zu ergänzen: Die Fortsetzung der Velo- und Fussverkehrsförderung soll nach Ausschöpfung der beiden bestehenden Rahmenkredite mittels eines gemeinsamen neuen Rahmenkredites „Langsamverkehr“ sichergestellt werden. Die verfügbaren Mittel im heute noch bestehenden Velorahmenkredit reichen bis 2013, eine Beschleunigung der bisherigen Umsetzung der Massnahmen und der Bearbeitung der Projekte zu Lasten des neuen Rahmenkredites mittels zwei neuer Stellen ist aber geplant. Gleichzeitig mit der Erneuerung des Kredites schlägt der Regierungsrat auch eine Ausweitung der möglichen Verwendungszwecke vor.

Der Regierungsrat sieht als Bestandteil eines möglichen Gegenvorschlages keinen Baustein zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Denn für die Förderung des öffentlichen Verkehrs wird bereits heute sehr viel getan; für einen weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist der Kanton Basel-Stadt auf seine Nachbarn angewiesen (z.B. Regio-S-Bahn, grenzüberschreitende Tramlinien, Erweiterung Tarifverbund etc.). Es braucht demnach primär intensive Verhandlungen und keine neuen Gesetzesgrundlagen. Im Rahmen der kürzlich eingereichten „Traminitiative“ wird sich der Regierungsrat in naher Zukunft gesondert und vertieft mit dem Ausbau der Traminfrastruktur auf Kantonsgebiet befassen.

Der Gegenvorschlag zur Städteinitaitive berücksichtigt auch die Erkenntnisse bezüglich der sich abzeichnenden Entwicklungen im Verkehrsbereich: Der Verkehr auf den Bahnlinien und auf den Hochleistungsstrassen hat deutlich zugenommen; der Verkehr auf den städtischen Tram- und Buslinien sowie auf dem städtischen Strassennetz hat stagniert bzw. sogar leicht abgenommen; der Velo- und Fussgängerverkehr zeigt leichte positive Tendenzen.

Der pendente Anzug Schai-Zigerlig und Konsorten zur Förderung des Langsamverkehrs enthält ähnliche Forderungen wie die Städteinitiative. Mit dem Gegenvorschlag zur Städteinitiative sind diese Anliegen aus Sicht des Regierungsrates erfüllt. Der Anzug soll deshalb als erledigt abgeschrieben werden.

Weitere Auskünfte

Simon Kettner, Tel 061 267 81 19 Projektleiter, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement