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Gründung und Gewährung von Darlehen an die Übertragungsnetz Basel AG

Medienmitteilung

Regierungsrat

Kanton Basel Stadt erfüllt damit Vorschriften aus übergeordnetem Recht (StromVG) -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit über 14 Mio. Franken für die neu zu gründende Übertragungsnetz Basel AG. Der Kanton Basel-Stadt ist zur Gründung der Gesellschaft verpflichtet um die durch das Stromversorgungsgesetz (StromVG) geforderte Trennung des Hochspannungsübertragungsnetzes von den übrigen Tätigkeiten des Elektrizitätsversorgers IWB zu erfüllen.

Das StromVG sieht vor, dass alle Schweizer Elektrizitätsversorger ihre Anteile an Übertragungsnetzen in rechtlich selbständige Gesellschaften überführen, die wiederum innert fünf Jahren in die nationale Netzgesellschaft Swissgrid überführt werden. Dazu soll die Übertragungsnetz Basel AG gegründet und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

Die Höhe des Kredits von 14 Mio. Franken ergibt sich aus dem Wert der in die Übertragungsnetz Basel AG eingebrachten Stromleitungen und Transformatoren sowie aus den künftigen erwarteten jährlichen Betriebskosten. Auf die Vermögensverhältnisse des Kantons hat die Gründung der Übertragungsnetz Basel AG und die Gewährung des Kredits keinen Einfluss: Das Darlehen soll aus dem Verwaltungsvermögen der IWB gewährt werden. Bei der Überführung der Übertragungsnetz Basel AG in die Swissgrid werden die Mittel an die IWB zurückfliessen.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Erik Rummer, Telefon +41 (0)61 275 96 58 PR-Projektleiter