Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem . . .
- den Bericht betreffend Genehmigung der Rechnung 2008 der IWB an den Grossen Rat weitergeleitet. Zur IWB-Rechnung findet am 6. Mai eine Medienorientierung statt, zu der die Medien separat eingeladen werden.
- dem Grossen Rat für die Umsetzung der Massnahme „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren“ des Luftreinhalteplans 2007 einen Kredit in der Höhe von 350'000 Franken beantragt. An hoch belasteten Standorten soll die Luftbelastung ab spätestens 2015 auf die Höhe der Jahresimmissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für Stickoxide und Feinstaub herabgesetzt werden. Heute liegt die Stickoxid-Belastung teilweise rund dem Doppelten des Jahresgrenzwerts. Bei der Ausgestaltung des Aktionsplans sollen auch mögliche Synergien mit dem Lärmsanierungsprogramm untersucht und ausgeschöpft werden. (Auskunft: Dr. Roberto Mona, Leiter Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 56 16)
- die Kandidierenden für die Gesamterneuerungswahlen in die Gerichte für gewählt erklärt. Da für den auf den 17. Mai 2009 angesetzten Wahlgang nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Der Wahlgang wird deshalb widerrufen. Vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 23. März 2009.
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über die Raumplanung grundsätzlich begrüsst. Insbesondere die Bestimmungen zur Planung in funktionalen Räumen werden als sinnvoll und zeitgemäss erachtet. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass der Begriff „Region“ im Zusammenhang mit der Baulandsbedarfsberechnung nicht wie vorgeschlagen auf die Ebene zwischen Gemeinde und Kanton beschränkt sein darf, sondern sich an funktionalen Räumen – gegebenenfalls auch kantonsübergreifend – orientieren muss. Im weitern fordert der Regierungsrat, dass das Instrument der Mehrwertabgabe im Entwurf stärker hervorgehoben und schweizweit eingeführt wird. Bezüglich der vorgesehenen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone hat der Regierungsrat grundsätzliche Bedenken, da sie zu einer Aufweichung des Trennungsgrundsatzes Baugebiet – Nichtbaugebiet führen würde. (Auskunft: Martin Sandtner, Hochbau- und Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 57)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich begrüsst, weil es notwendig ist, asylrechtliche Verfahrensabläufe zu optimieren und Missbräuche noch konsequenter zu verhindern. Der Regierungsrat erachtet aber gewisse Anpassungen der Gesetzesentwürfe für unabdingbar, um den Grundsätzen der Bundesverfassung wie der humanitären Tradition der Schweiz in genügendem Masse Rechnung zu tragen. (Auskunft: Dr. Lukas Huber, Leiter Bevölkerungsdienste und Migration, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 42)
Hinweise
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 21. April statt. Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Staatskanzlei/Abteilung Kommunikation