Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem ...
- die Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote angepasst. Wichtigste Änderung ist die Ausweitung der Aufnahmebedingungen in die Angebote Basis und Kaufmännische Vorbereitungsschule: Jugendliche können, abgesehen von begründeten Ausnahmen, nur dann in diese Angebote aufgenommen werden, wenn sie mindestens eine Schnupperlehre absolviert haben. Damit soll deutlich gemacht werden, dass die Aufnahme in diese Angebote nicht eine unreflektierte Verlängerung der Volksschulzeit sein soll, sondern dass von den Jugendlichen eine intensive Auseinandersetzung mit der Berufswahl erwartet wird. Im Sommer 2009 ist zum ersten Mal die Quote für die Direktübertritte von der Weiterbildungsschule in eine Berufslehre gesunken. Diese Zahl soll nun wieder ansteigen, ebenso die Berufsmaturitätsquote. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- eine neue Schulgeldverordnung erlassen und die bisherige Schulgeldverordnung aufgehoben. Das neue Regionale Schulabkommen, das per August 2009 in Kraft getreten ist, umfasst den Bereich der beruflichen Grundbildung nicht mehr, da dieser ausschliesslich über die Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) geregelt wird. Die Schulgelder in diesem Bereich richten sich deshalb ab dem Schuljahr 2009/2010 auch für Privatpersonen nach der BFSV respektive nach den bilateralen Abkommen. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30
- die Verordnung betreffend Netznutzungsentgelte angepasst. Auf Betreiben des Regierungsrates haben die IWB die im August 2009 im Sinne eines vorläufigen Beschlusses festgesetzten Strompreiserhöhungen (vgl. Medienmitteilung vom 18. August 2009) nochmals einer kritischen Überprüfung unterzogen. Dies auch vor dem Hintergrund der nationalen Entwicklung bei den Stromnetzkosten. Die IWB legten dem Regierungsrat in der Folge einen revidierten Antrag vor mit einer deutlich abgeschwächten Erhöhung der Stromtarife gegenüber dem Beschluss vom August. Der Regierungsrat hat nun diesen Antrag gutgeheissen. Swissgrid hatte im Mai dieses Jahres neue, stark erhöhte Tarife publiziert, worauf diese aber durch die ElCom von Amtes wegen wieder gekürzt wurden. Diese Kürzung, die noch rechtskräftig bestätigt werden muss, sowie reduzierte Kosten für die Energietransportverluste im Netz der IWB sind in den jetzt vom Regierungsrat genehmigten Tarifen berücksichtigt. Bei den Energietarifen ist keine Anpassung notwendig. Bei der Netznutzung ist eine Tarifanpassung vorgesehen. Die Strompreise erhöhen sich in der Summe nun für Klein- und Privatkunden nur um 2,5 statt wie ursprünglich beschlossen um 5 Prozent. Im Bereich Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen beträgt die Erhöhung 2,3 statt 5 Prozent und bei den Grosskunden >500MWh um 1,8 statt um 3 Prozent. Grundsätzliches Ziel der IWB ist es, Preissprünge zu vermeiden und die Tarife möglichst auf einem gleichmässigen, für den Markt attraktiven Niveau zu halten. Kostensenkungen sollen unmittelbar allen Kunden zugute kommen. (Auskunft: Erik Rummer, Projektleiter, IWB, Tel. 061 275 96 58)
- die Verordnung zur Einführung des neuen IWB-Gesetzes erlassen. Diese ist notwendig, weil die neuen Organe der IWB erst im neuen Jahr operativ tätig werden können. Das bedeutet unter anderem, dass der Verwaltungsrat und die IWB-Geschäftsleitung die Gebührentarife und weitere Regelungen erst mit einer gewissen Verzögerung erlassen können. In der Einführungsverordnung ist festgelegt, dass die auf dem noch geltenden IWB-Gesetz basierenden Verordnungen weiter gültig bleiben, wobei gewisse Anpassungen vorzunehmen sind. Die Einführungsverordnung wird am 1. Januar 2010 wirksam. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
- die Verordnung betreffend Vollzug der eidgenössischen Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung den gesetzlichen Änderungen auf nationaler Ebene angepasst. Aufgrund der grossen Bedeutung und der starken Kostendynamik wird im Kanton Basel-Stadt eine bedürfnisabhängige Zulassung von ambulant tätigen Fachärzten in Spitälern gemäss KVG eingeführt. Weil diese Regelung zeitlich auf zwei Jahre begrenzt ist und die notwendigen Entwicklungen im ambulanten Bereich der Spitäler nicht verunmöglicht werden dürfen, sind dämpfende Effekte jedoch als eher gering einzuschätzen. (Auskunft: Dr. Konrad Widmer, Leiter Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen insofern angepasst, als einige Schwachstellen, die bei der praktischen Anwendung zum Vorschein gekommen sind, beseitigt wurden. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- die Verordnung über den Notariatstarif insofern geändert, als die Bestimmungen zu den Tarifpositionen Erbschaftsverwaltung, Erbteilung und Erbschaftsliquidation aufgehoben wurden. Die Tarife sind abschliessend im ZGB geregelt. (Auskunft: Dr. Urs Kamber, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 80 59)
- für die Ankäufe in die Sammlung der Öffentlichen Kunstsammlung Basel in den Jahren 2010 bis 2013 dem Grossen Rat einen Rahmenkredit in der Höhe von insgesamt 3.2 Millionen Franken beantragt. Für die staatlichen Museen des Kantons Basel-Stadt gehört der Ausbau der Sammlungen zu den wichtigsten Aufgaben. Dabei müssen sie auch flexibel auf das Marktangebot reagieren können. (Auskunft: Verena Gertsch, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 41)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Basler Frauenverein am Heuberg zur Sicherung und Weiterführung der polyvalenten Frauenberatungsstelle in den Jahren 2010 bis 2013 einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von 380'000 Franken zu bewilligen. Die Frauenberatung existiert seit über 100 Jahren und berät und unterstützt Frauen mit persönlichen, sozialen, finanziellen und rechtlichen Problemen. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Bettina Bannwart, Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
- zugunsten der Schweizerischen Stiftung Band Jugendhilfe, Arbeitsregion Basel für die Jahre 2010 bis 2012 Betriebskostenbeiträge in der Höhe von jährlich 40'000 Franken genehmigt. Die Stiftung bietet unter anderem Schwimm-, Gymnastik- und Selbstverteidigungskurse namentlich für Übergewichtige und spezielle Kurse für Kinder mit asthmatischen Krankheiten an. Seit einiger Zeit werden auch Frauenschwimmkurse speziell für Migrantinnen durchgeführt. Mit diesem Angebot soll zum einen Integrationsarbeit geleistet werden, zum andern sollen diese Frauen dadurch befähigt werden, mit ihren eigenen Kindern ein öffentliches Schwimmbad zu besuchen, damit diese selber das Schwimmen erlernen. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Leiter Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45b 25)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend "Kein Vortritt - statt STOP" als erledigt abzuschreiben. In den Jahren 2006/2007 wurden alle Stoppstrassen auf den Velorouten überprüft. Dabei konnten von insgesamt 48 Stoppstrassen deren acht in "Kein Vortritt umgewandelt werden. In den Jahren 2008/2009 sind sämtliche Stoppstrassen im ganzen Kanton von Fachleuten überprüft worden. Von insgesamt 249 Stoppstrassen können 79 in "kein Vortritt" umgewandelt werden, wobei 15 Einmündungen in Riehen und Bettingen liegen und somit eine Umwandlung in deren Zuständigkeit fällt. Die Anpassungen im Gross- und Kleinbasel werden noch im laufenden Jahr abgeschlossen, in fünf Fällen ist noch ein Rekurs hängig. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Martin Weibel, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 77)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Tobit Schäfer, SP) betreffend "Schaffung einer Jugendpolizei zur Gewaltprävention" als erledigt abzuschreiben. Bereits vor einigen Jahren hat die Kantonspolizei mit dem Ressort "Besondere Prävention" eine spezielle Art von Jugendpolizei realisiert. Später wurde eine spezifische Jugend- und Präventionspolizei geschaffen. Das Team wurde kürzlich auf vier Personen aufgestockt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Basel-Stadt mit diesem Präventionsangebot auf dem richtigen Weg ist. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Klaus Mannhart, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 41)
- die Abstimmung über die kantonale Initiative "Für die Umzonung des Landhofs: Der Landhof bleibt grün" und über den Beschluss des Grossen Rates vom 19. September 2009 betreffend Gegenvorschlag "Der Landhof bleibt zu 85% grün - drei genossenschaftliche Familienwohnbauten mit Quartierparking" auf das Wochenende vom 6./7. März 2010 angesetzt. Gleichzeitig kommen drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, Volksinitiative vom 26. Juli 2007 "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" und Änderung vom 19. Dezember 2008 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Mindestumwandlungssatz). (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- die Eintragung von Fassaden und Dächern des Klinikums 1 an der Spitalstrasse 21 ins kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Geplant in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts und erbaut unter schwierigsten Bedingungen der Kriegszeit gehört das Klinikum 1 zu den international renommierten Bauten seiner Art. Architekturgeschichtliche Bedeutung kommt dem Klinikum 1 auch als Hauptwerk von Herman Baur (1894 - 1980) zu, dem die künstlerische Autorschaft zuzuschreiben ist. Nicht unter Denkmalschutz gestellt wird hingegen das Gebäudeinnere. Das Klinikum 1 wird weiterhin als Spital genutzt, weswegen die aufgrund von technischen und organisatorischen Entwicklungen im Spital- und Gesundheitswesen notwendigen Anpassungen der baulichen Gestaltung und Ausstattung uneingeschränkt möglich sein müssen. Das Angebot des bestmöglichen Spitalbetriebs überwiegt das Interesse an der Unterschutzstellung des Gebäudeinnern deutlich. Gleichzeitig verzichtet der Regierungsrat auf die Unterschutzstellung des benachbarten Bettenhauses 3 an der Schanzenstrasse 55. Gegenüber den andern Gebäuden des Spitalensembles kommt diesem kein ausserordentlicher Stellenwert zu und es kann hier nicht von einem Bauwerk höchsten Schutzgrades ausgegangen werden. Aufgrund der gegenwärtigen Spitalplanung ist davon auszugehen, dass das betreffende Areal durch Neubauten in Anspruch genommen werden muss. Das öffentliche Interesse an der bestmöglichen Spitalversorgung überwiegt das öffentliche Interesse an einer Unterschutzstellung des Bettenhauses 3 deutlich. (Auskunft: Marc Keller, Informationsbeauftragter, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 42 51)
- den Nutzungsplan/Erschliessungsplan Nr. 5664 des Tiefbauamts betreffend die Umgestaltung Im tiefen Boden, Abschnitt Batterieweglein bis C.F. Meyer-Strasse, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Die Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit einer neuen Aufteilung der Verkehrsfläche, die auch ein Trottoir anstelle der bisherigen Fussgängermarkierung vorsieht. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden über den Regierungsratsbeschluss separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
- die Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2009 angepasst. Aus den Änderungen ergibt sich eine Erhöhung um insgesamt 8 auf 2848 Pflegeheimplätze. Damit und insbesondere mit der Schaffung zusätzlicher Plätze für psychogeriatrische Patienten kann ein Teil der derzeit in Spitalbetten auf einen Pflegeplatz wartenden Betagten in ein Pflegeheim verlegt werden. (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
- die Erhöhung der Taxanteile für Liegenschaftskosten im Generationenhaus Neubad, im Alters- und Pflegeheim Dominikushaus und im Pflegeheim Humanitas per 1. Januar 2010 genehmigt. Die Erhöhungen sind nötig um die Finanzierung der bestehenden Bausubstanz bzw. um die Finanzierung der Erneuerungsplanung zu gewährleisten. (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
- einer Erhöhung der Tarife von Spitex Basel um 60 Rappen pro Stunde für die Haushalthilfe und für die Haushaltführung per 1. Januar 2010 zugestimmt. Diese Erhöhung ist auch mit Blick auf andere Städte und die umliegenden Gemeinden angemessen. (Auskunft: Martin Birrer, Leiter Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
- den Kaufvertrag für das Areal Gallezen in Augst genehmigt. Käuferin der 12'590 Quadratmeter grossen Parzelle am westlichen Dorfeingang von Augst ist die Gerimax AG. Auskunft: Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation und Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
- in der eidgenössischen Anhörung die vorgesehene Änderung über die Tierverkehr-Datenbank, der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr, der Tierarzneimittelverordnung sowie der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle grundsätzlich begrüsst. Realisiert werden sollen damit Verbesserungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Als fragwürdig erachtet der Regierungsrat hingegen die Fülle an Informationen, die anlässlich der Registrierung bei der Tierverkehrsdatenbank an diese zu liefern sind. Als überflüssig bezeichnet der Regierungsrat bei der Equidenregistrierung (Registrierung von Pferden) das kumulative Obligatorium von elektronischer Kennzeichnung und Equidenpass, die elektronische Kennzeichnung analog dem Rindvieh ist ausreichend. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Markus Spichtig, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 32 14)
- in der Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit grundsätzlich begrüsst. Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit sollte aber eine kommunale Aufgabe bleiben und auch kommunal gesteuert werden, während der vorliegende Entwurf namentlich bei den Projekten eine Mitwirkung des Bundes vorsieht. Der Regierungsrat empfiehlt, diesen Aspekt zu prüfen und verstärkt andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
- anstelle der zurückgetretenen Dr. Eva Waiblinger für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2013 als staatliche Delegierte der gemeinsamen Tierversuchskommission der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau gewählt:
- Dr. Johann Rudolf Dietrich, Wildtierbiologe
- 33 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die nächste Regierungsrats-Sitzung findet am 12. Januar 2010 statt. Das Team der Abteilung Kommunikation der Staatskanzlei wünscht Ihnen erholsame Festtage und ein gutes neues Jahr.