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Nein zur Lehrstelleninitiative Kantonsbeiträge an die Berufsbildung sollen erhöht werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Lehrstelleninitiative soll dem Volk zur Ablehnung empfohlen werden weil die Errichtung eines kantonalen Berufsbildungsfonds zur Förderung des dualen Berufsbildungsangebots kein geeignetes Instrument wäre. Hingegen erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig eine Erhöhung der Beitragsleistung an die duale Berufsbildung vorzunehmen und schlägt eine neue Lastenverteilung zwischen Kanton und Lehrbetrieben vor.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, die Lehrstelleninitiative nicht auszuformulieren und dem Volk ohne Gegenvorschlag mit Empfehlung auf Ablehnung vorzulegen sowie einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Rolf Häring) betreffend „die Schaffung eines kantonalen Berufsbildungsfonds“ als erledigt abzuschreiben. Initiative und Anzug verlangen eine neue Arbeitgeberabgabe für die Errichtung eines kantonalen Berufsbildungsfonds.

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2007 der Totalrevision des Gesetzes über die Berufsbildung zugestimmt. Gemäss Paragraf 4 kann der Kanton die Schaffung von Berufsbildungsfonds unterstützen, eine entsprechende Verpflichtung wurde aber vom Grossen Rat abgelehnt. Der Regierungsrat ist grundsätzlich der Meinung, dass ein kantonaler Berufsbildungsfonds zwecks Förderung der Berufsbildung kein effektives und effizientes Instrument wäre. Arbeitgeber sollen nicht durch eine neue Steuer belastet werden, sondern Ausbildungsplätze schaffen. Es werden seit Jahren verschiedene erfolgreiche Massnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation getroffen, so beispielsweise auch die seit 2004 vom Erziehungsdepartement und dem Gewerbeverband Basel-Stadt gemeinsam durchgeführten und vom Bund und vom Kanton finanzierten Lehrstellenkampagnen. Zudem beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Regierungsrat die Motion Andreas Burckhardt (LDP) „für eine Entlastung der Lehrbetriebe in Basel durch Erhöhung der Kantonsbeiträge an die überbetrieblichen Kurse auf Beitragsniveau des Kantons Basel-Landschaft“ zur Umsetzung zu überweisen und das Budgetpostulat von Peter Malama (FDP) betreffend „Berufs- und Erwachsenenbildung“ gutzuheissen. Der Regierungsrat ist bereit, neben der Verdoppelung der Beitragszahlung an die überbetrieblichen Kurse gemäss der Motion auch die Material- und Raumkosten bei den Lehrabschlussprüfungen in dieses Paket aufzunehmen. Dies ist ein direkterer und wirksamerer Anreiz zur Aufrechterhaltung der Ausbildungsbereitschaft und Förderung des Lehrstellenangebots als es Beiträge aus einem mit Arbeitgeberabgaben gespeisten Berufsbildungsfonds sein können.

Der baselbieter Landrat hatte am 11. September 2008 eine Verdoppelung der Kantonsbeiträge an die überbetrieblichen Kurse der Berufsverbände beschlossen.

Weitere Auskünfte

Christoph Marbach, Telefon +41 (0)61 267 88 35 Leiter Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung, Erziehungsdepartement