Neue Abfallgebühren für Container und Kleinsperrgut
MedienmitteilungRegierungsrat
Für Container und Kleinsperrgut gelten neue Abfall-Gebühren. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung geändert.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über Abfallgebühren in den Bereichen Container und Kleinsperrgut angepasst. Bisher konnten Gewerbe- und Industriebetriebe die Containergebühren in Form von sog. Containerstreifen bezahlen, die am Container befestigt waren und bei der Leerung abgerissen wurden. Mittlerweile sind aber die Abfallentsorgungsfahrzeuge mit Waagen ausgerüstet, welche das Gewicht der Container erfassen und die Daten über einen Chip am Container dem jeweiligen Verursacher zuordnen. Die Containergebühren bemessen sich also nicht mehr nach dem Volumen, sondern nach dem Gewicht. Dieser Systemwechsel verlangt eine Anpassung der Verordnung. Die Gebühren sind gegenüber früher nur marginal erhöht worden.
Trotz der Gratis-Sperrgutabfuhr, die dieses Jahr versuchsweise durchgeführt wird, gibt es in der Bevölkerung noch ein gewisses Bedürfnis, Sperrgut auch zusammen mit dem Hauskehricht für die Abfuhr bereit zu stellen. Dafür gibt es Kleinsperrgutvignetten. Deren Preis wurde nun um 40 Rappen auf 2 Franken 40 Rappen erhöht. Sie sind also - wie früher - 10 Rappen teurer als der Bebbi-Sack, dessen Preis vor kurzem von 1,90 auf 2,30 Franken erhöht worden ist.
Ein Vergleich mit den Container- und Kleinsperrgutgebühren in anderen Städten und umliegenden Gemeinden zeigt, dass sich die in Basel nun angepassten Gebühren immer noch im unteren Mittelfeld bewegen.
Diese beiden Verordnungsanpassungen werden sofort wirksam.