Neuer Konzessionsvertrag für Kraftwerk Kembs ausgehandelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen zwischen Frankreich und der Schweiz liegt der Entwurf einer Konzessionserneuerung für den Rückstau des Rheins auf Schweizer Gebiet bis zur Birsmündung verursacht durch das Kraftwerk Kembs vor. Es handelt sich dabei um einen Kompromiss mit Verbesserungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz bei der Fischerei und bei der Regelung der Restwassermengen. Dem Bund fällt auf Schweizer Seite der abschliessende Entscheid zu dies nach Anhörung des Kantons Basel-Stadt. Der Regierungsrat hat dem Entwurf zugestimmt und ihn an den Grossen Rat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Nach über zehnjährigen Verhandlungen zwischen Frankreich und der Schweiz hat nun das Bundesamt für Energie dem Kanton Basel-Stadt im Rahmen des Anhörungsrechts der involvierten Kantone den definitiven Entwurf einer Konzessionserneuerung für den durch das Kraftwerk Kembs verursachten Rückstau des Rheins auf Schweizer Gebiet bis zur Birsmündung zukommen lassen. Der Entwurf wurde von Frankreich bereits gutgeheissen.
Die neue Konzession soll bis zum Jahre 2035 dauern. Neu sind die Schweizer Behörden an Plangenehmigungsverfahren beteiligt und können sich äussern, auch wenn eine Massnahme keine Auswirkungen auf Schweizer Gebiet hat.
Neu sind im Vertragswerk auch der Natur- und Landschaftsschutz bezüglich Fischerei und Regelung der Restwassermengen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang sind folgende Massnahmen geplant: Wiederherstellung eines Geschiebebetriebs auf dem Alt-Rhein, Renaturierung eines Arms auf der Rheininsel sowie Wild- und Fisch-Durchgängigkeit zwischen den verschiedenen Kanälen. Ihre Umsetzung wird von einer Internationalen Kommission begleitet, in der die Behörden auch der Schweiz und die Umweltschutzorganisationen vertreten sein werden. Ziel ist, diese Zonen so weit wie möglich ihrem natürlichen Zustand anzugleichen. Beim Alt-Rhein ist bezüglich Restwasser ein höherer Sockelabfluss von 52 Kubikmeter pro Sekunde vorgesehen.
Weiterhin erhalten die IWB rund 20 Prozent der in Kembs produzierten Energie. Dies entspricht der Mehrproduktion an Energie als Folge des Rückstaus auf schweizerischem Gebiet.
Die Electricité de France als Konzessionärin des Kraftwerks Kembs verpflichtet sich zudem zur Überweisung von 2,1 Mio. Franken für die Renaturierung der Wiese im Abschnitt Rheinmündung bis Freiburgerstrassenbrücke. Dies wegen der ökologischen Beeinträchtigung durch die geringe Fliessgeschwindigkeit des Rheins und der Wiese. Der Wasserstau wegen des Kraftwerkes Kembs erstreckt sich beim Rhein bis zur Birsmündung, bei der Wiese bis oberhalb der Gärtnerstrassenbrücke.
Der Regierungsrat hat dem neuen Konzessionsentwurf – ein sorgfältiger Kompromiss – zugestimmt. Er weist in seinem Schreiben an den Grossen Rat darauf hin, dass die Bundesbehörden abschliessend für die Konzessionsvergabe zuständig sind.