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Schutz von Baum-Denkmälern

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat das baselstädtische Baumgesetz dahingehend zu ändern dass neu Subventionen für den ausserordentlichen Unterhalt von Baum-Kulturdenkmälern verwendet werden können. Neu soll das Gesetz „Baumschutzgesetz“ heissen.

Mit der Änderung des Baumgesetzes soll festgelegt werden, dass die Subventionen neu schwergewichtig für den ausserordentlichen Unterhalt von Baum-Kulturdenkmälern verwendet werden, und nur ausnahmsweise für Neupflanzungen. Alte, gross gewachsene Bäume, die das Ortsbild prägen und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigern, sollen mit Subventionsbeiträgen gezielt unterstützt werden. Dies entspricht einem Kurswechsel, denn das geltende Gesetz sieht vor, den ausserordentlichen Unterhalt solcher Bäume nur ausnahmsweise zu subventionieren. Da jedoch private Liegenschaftsbesitzer mit der Pflege alter und Stadtbild prägender Bäume auch ein öffentliches Interesse wahrnehmen, sollen Private auf begründetes, schriftliches Gesuch hin Beiträge erhalten können. Mit der Gesetzesänderung wird sich der Aufwand für die Verwaltung insgesamt stark reduzieren.

Im Weiteren beantragt der Regierungsrat Anpassungen und Verbesserungen des mittlerweile bald 30-jährigen Baumgesetzes:

- Änderung des Titels zu: „Baumschutzgesetz“

  • Neuregelungen zum Schutz alter Obstbäume. Neu werden nur die Obstbäume im Landwirtschaftsgebiet vom Baumgesetz befreit (und nicht wie bisher alle Obstbäume) – das heisst neu fallen auch Hochstammobstbäume in Privatgärten unter das Baumschutzgesetz.

Das baselstädtische Baumgesetz (neu Baumschutzgesetz) hat zum Ziel, den Baumbestand im Kanton Basel-Stadt zu erhalten, zu schützen und zu fördern. Seit dessen Einführung vor rund 30 Jahren wird dies erfolgreich umgesetzt. Die Fällung geschützter Bäume ist bewilligungspflichtig. Im Falle einer Bewilligung sind entsprechende Ersatzbäume auszuweisen. Im Rahmen von Bauvorhaben werden durch Auflagen und Kontrollen die bestehenden Bäume wirkungsvoll gegen Beschädigungen geschützt.

Weitere Auskünfte

Yvonne Reisner, Telefon +41 (0)61 267 67 37 Leiterin des Bereichs Natur Landschaft Bäume Bau- und Verkehrsdepartement