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Tag der offenen Tür bei den Gerichten an der Bäumleingasse

Medienmitteilung

Gerichte

Am Samstag den 17. Oktober 2009 öffnen die Gerichte an der Bäumleingasse ihre Tore. Gerichte und Denkmalpflege laden die Öffentlichkeit ein die Häuser an der Bäumleingasse 1- 5 in Basel zu besichtigen.

Der Justizpalast des Basler Architekten Johann Jakob Stehlin d. J. (Bäumleingasse 3) wurde am 15. September 1859 nach zweijähriger Bauzeit in einem Festakt den Gerichtsbehörden übergeben. Das 150-jährige Jubiläum des Altbaus bildet den Anlass, die Gerichtsgebäude am Samstag, den 17. Oktober, zwischen 10 Uhr und 16.00 Uhr, dem Publikum zu öffnen. Pläne und Bilder im Parterre des Hauses Nr. 3 vermitteln dem interessierten Publikum erste Informationen zur Baugeschichte. Gemeinsam mit der Denkmalpflege veranstalten die Gerichte an diesem Tag Führungen, die das Baugeschichtliche, die damalige und heutige Nutzung der Gebäude und den Betrieb der einzelnen Gerichte thematisieren. Die Führungen finden statt um 10, 11, 13 und 14 Uhr (Treffpunkt: Hofeinfahrt von Bäumleingasse 3, Hinweisschilder beachten). Eine freie Besichtigung der Treppenhäuser und Gerichtssäle ist möglich. Mitarbeitende der Gerichte stehen dem Publikum Red und Antwort (keine Rechtsauskünfte).

Zur Baugeschichte:
An der Stelle zweier mittelalterlicher Hofstätten wurden im mittleren und ausgehenden 19. Jahrhundert zwei Justizpaläste errichtet: 1859 das Gerichtsgebäude von Johann Jakob Stehlin d. J. (Nr. 3), 1895/96 der Erweiterungsbau von Heinrich Reese (Nr. 1). Die beiden Bauten haben aufgrund ihres repräsentativen Charakters und Bauvolumens das Bild der Bäumleingasse entscheidend verändert. Die Gerichtsgebäude gehören zu jenen öffentlichen Bauten, in denen sich zum einen die Erneuerung des Staatswesens nach der Kantonstrennung, zum andern das Wachstum der städtischen Bevölkerung manifestierte.
Der aus einem Wettbewerb hervorgegangene Justizpalast Stehlins (1859) als erstes eigenständiges Gerichtsgebäude der Stadt ist aufgrund seiner baukünstlerischen Qualität, in der sich Autorität und Ästhetik verbinden, ein herausragendes Baudenkmal des Historismus. Die Repräsentation der ausdrucksstarken Haustein-Fassade im Stil der Renaissance findet in der Grossräumigkeit und Gestaltung des Inneren ihre Entsprechung. Die unteren Kanzleiräume, der Erschliessungsbereich mit Vestibül, Haupttreppe und Wandelhalle sowie die oberen Gerichtssäle zeugen von derselben würdigen und ernsten Wirkung dieses Stils. Mit dem imposanten Bauwerk hatte der 32-jährige, am Anfang einer äusserst erfolgreichen Laufbahn stehende Architekt Johann Jakob Stehlin wenige Jahre nach der neugotischen Hauptpost an der Freien Strasse seine vielseitige Begabung bewiesen.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Grolimund, Telefon 061 267 63 65 Verwaltungschef Zivilgericht Philippe Maurer, Telefon 061 267 62 97 Verwaltungschef Appellationsgericht Anne Nagel, Telefon 061 267 44 80 Kunsthistorikerin Denkmalpflege

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