Vierjuchartenweg 24 neu im kantonalen Denkmalverzeichnis
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für das Wohn- und Atelierhaus Vierjuchartenweg 24 in Riehen aufgrund seines insbesondere künstlerischen architekturhistorischen und geschichtlichen Zeugniswerts die Eintragung ins kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen.
Das von einem idyllischen Garten umgebene Wohn- und Atelierhaus ist 1936 nach Plänen des Architekten Paul Artaria (1892-1959) für den Kunstmaler Paul Basilius Barth (1881-1955) errichtet und bald darauf unter vollkommener Wahrung seines architektonischen Charakters im Bereich des Wohntrakts erweitert worden.
Es repräsentiert einen insgesamt recht seltenen Bautypus, welcher jedoch dank spezifischer lokaler Voraussetzungen in Riehen gleich mit mehreren bedeutenden Beispielen vom Ende des 19. und aus der ersten Hälfte des 20. Jh. vertreten ist. Für einige davon (z. B. das “Atelier Damira“, Dinkelbergstrasse 20 und die „Mohrhalde“, Wenkenstrasse 39) ist bereits früher die Eintragung ins Denkmalverzeichnis beschlossen worden. Das Haus am Vierjuchartenweg ist den genannten Beispielen im Bezug auf seine typologische, baukünstlerische und kulturgeschichtliche Bedeutung ebenbürtig und wurde deshalb 1992 ins Riehener Inventar schutzwürdiger Bauten aufgenommen. In Würdigung dieses Sachverhalts hat die Eigentümerschaft in anerkennenswerter Weise die Initiative für eine Denkmalschutzmassnahme ergriffen, welcher der Regierungsrat nun seine Zustimmung erteilt hat.