Vorsorgliche Massnahmen betreffend Tarmed-Taxpunktwerte
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat – im Sinne einer vorsorglichen Mass-nahme – den Taxpunktwert für die privatärztliche Tätigkeit auf 0.89 Franken und den Taxpunktwert für ambulante Spitalleistungen auf 0.94 Franken festgesetzt. Dies weil sich die Tarifpartner nicht auf neue Taxpunktwerte einigen konnten. Die vorsorglich festgesetzten Taxpunktwerte entsprechen den bisherigen Werten.
Weder zwischen der Medizinischen Gesellschaft Basel (MedGes) und santésuisse für die privatärztliche Tätigkeit noch zwischen den baselstädtischen Spitälern und santésuisse für den Spitalambulanten Bereich konnte eine tarifliche Einigung betreffend einem jeweiligen Taxpunktwert erreicht werden. Deshalb stellten die Tarifpartner per Ende Dezember 2008 je ein Festsetzungsbegehren an den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Das Festsetzungsverfahren sieht vor, dass die Tarifpartner durch den Regierungsrat angehört werden und ein Schriftenwechsel zu den jeweiligen Anträgen vor der eigentlichen Tariffestsetzung stattfinden muss. Um Rechtsunsicherheiten bis zum Vorliegen der definitiven Entscheide zu vermeiden, werden für die Dauer der laufenden Verfahren vorsorgliche Regelungen getroffen.
Für die privatärztliche Tätigkeit wird nun der Taxpunktwert auf 0.89 Franken und für ambulante Spitalleistungen auf 0.94 Franken festgesetzt. Die vorsorglich festgesetzten Taxpunktwerte bleiben auf der gleichen Höhe, welche bereits vor Eintritt des vertragslosen Zustands gegolten haben. Die vorsorglich festgesetzten Taxpunktwerte gelten rückwirkend ab 1. Januar 2009 bis zur jeweiligen Genehmigung eines neuen Tarifvertrags beziehungsweise bis zu einer definitiven Tariffestsetzung durch den Regierungsrat. Einer allfälligen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die beiden Verfügungen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.