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Keine stille Wahl mehr beim Regierungspräsidium

Medienmitteilung

Regierungsrat

Nach einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Anpassung des Wahlgesetzes: Bei der Wahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten soll es keine stille Wahl mehr geben. Festhalten möchte der Regierungsrat am zweistufigen Wahlverfahren.

Der Regierungsrat hat in Erfüllung der Motion Alexander Gröflin (SVP) «für eine Volkswahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten» zwei Entwürfe für eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes an den Grossen Rat weitergeleitet. Dem Grossen Rat wird dabei die Annahme des ersten Entwurfs beantragt, wonach unter Beibehaltung des zweistufigen Wahlverfahrens das Verfahren der stillen Wahl bei der Wahl der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten nicht mehr zur Anwendung kommt.

Gegenstand des zweiten Entwurfs ist die Einführung des einstufigen Wahlverfahrens. Wie schon im Jahre 2007 (vgl. dazu Medienmitteilung vom 6. März 2007) ist der Regierungsrat aber auch heute davon überzeugt, dass dem einstufigen Wahlverfahren Demokratiedefizite anhaften. Bestärkt wird er in dieser Überzeugung durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Hafner, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Basel. Aufgrund der verfassungsgeberischen Tendenz zu einem zweistufigen Wahlverfahren beantragt er dem Grossen Rat deshalb, von der Einführung des in der Motion geforderten einstufigen Wahlverfahrens abzusehen.

Das vollständige Dokument ist vsl. ab Freitagmorgen, 17. September 2010, auf www.grosserrat.bs.ch/grv abrufbar.

Weitere Auskünfte

Alfred Sommer, Telefon +41 (0)61 267 63 00 Leiter Rechtsabteilung Präsidialdepartement