Mitwirkungsverfahren des Kulturleitbildes eröffnet
MedienmitteilungRegierungsrat
Heute präsentierte Regierungspräsident Guy Morin den Entwurf des Kulturleitbildes Basel-Stadt das der Regierungsrat kürzlich für den Mitwirkungsprozess verabschiedet hatte. Dieser dauert bis am 31. Dezember 2010. Das 81 Seiten umfassende Kulturleitbild soll Sinn stiften Vertrauen sowie Transparenz schaffen. Die Auflistung aller wichtigen Vorhaben in einer Kulturmatrix sowie die vorgeschlagene Einführung eines Monitorings sollen dazu beitragen. Dabei sollen auch die betriebswirtschaftlichen Kriterien mehr Gewicht erhalten. Als allgemeine Zielformulierung betreffend Kulturbudget kann genannt werden dass die Kulturausgaben sich in den nächsten Jahren entlang den allgemeinen Staatsausgaben bewegen sollen.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Kulturleitbilds legt der Regierungsrat Basel-Stadt zum dritten Mal ein Kulturleitbild vor. Die Regierung schreibt damit auch eine gewachsene Tradition fort; auf den umfassenden "Bericht über die staatliche Kulturförderung im Kanton Basel-Stadt" von 1986, welcher dem Grossen Rat unterbreitet wurde, folgte 1998 vom Ressort Kultur des Erziehungsdepartements das Dokument "Kultur fördern in Basel: Konzept und Leitlinien". Der vorliegende Entwurf entspricht dem Kulturfördergesetz (KuFG) vom 21. Oktober 2009, das ein solches Leitbild explizit vom Regierungsrat einfordert. Das Kulturfördergesetz (KuFG) verlangt zudem in § 8 KuFG für das Kulturleitbild einen Mitwirkungsprozess: "Der Regierungsrat legt die Kulturförderpolitik unter Mitwirkung aller interessierten Personen in einem Kulturleitbild periodisch fest." Dieser Mitwirkungsprozess soll ab heute anhand des vorliegenden Entwurfs geführt werden. Der Entwurf des Kulturleitbilds umfasst einige grundsätzliche Ausführungen zur Kultur im Allgemeinen und deren Bedeutung für den Standort Basel im Besonderen. Darüber hinaus konkretisiert er die Ziele und Massnahmen, wie sie im Legislaturplan für die Jahre 2009 - 2013 unter dem Titel "Schwerpunkt Kulturstadt mit Ausstrahlung" formuliert wurden.
Gegenstand des Kulturleitbilds sind die inhaltlichen Dimensionen (policy) der staatlichen Kulturförderpolitik (politics). Es legt dar, was der Regierungsrat und die für die Umsetzung der Kulturförderpolitik zuständigen Behörden tun wollen, es begründet, warum sie dies tun und erläutert, was damit bewirkt werden soll.
Um seinen Zweck als mittelfristiges Planungsinstrument des Regierungsrates zu erfüllen, versammelt das vorliegende Kulturleitbild die anstehenden Vorhaben in den Kultursparten:
- Museen
- Theater und Tanz
- Kulturräume und Übergreifendes
- Musik
- Kulturelles Erbe
- Bildende Kunst
- Literatur
- Audiovision und Multimedia
Das Kulturleitbild ist modular aufgebaut und umfasst die folgenden Elemente:
- Präambel
- Sieben Leitsätze
- Baustellen und Massnahmen
- Evaluationsmatrix
- Kulturbudget: Wie weiter?
- Monitoring & Evaluation
- Mitwirkungsprozess
Die Basis für sämtliche Ausführungen legt die Vorgabe im Legislaturplan unter dem Schwerpunkt "Kulturstadt mit Ausstrahlung".
Als Kernstück des Kulturleitbildes werden die wesentlichen und wichtigen Projekte in der Basler Kulturpolitik für eine mittelfristige Periode von 2011 - 2014 mit einem Ausblick bis 2020 beschrieben. Es handelt sich dabei um: Das Kunstmuseum Basel - Erweiterungsbau; Kunst im öffentlichen Raum; Filmförderung; Medienkunst; Entwicklung Kasernenareal; Proberäume für die freie Theater- und Tanzszene Basel; Orchesterförderung E-Musik, finanzielle Mittelverteilung; Popstadt Basel, Bandproberäume; Entwicklungsplan Museumsstadt Basel; Staatsarchiv, neue Räumlichkeiten; Kulturvermittlung; Festivalkonzept; Kulturmentoringprogramm; Konzept Veranstaltungsorte/Konzertsäle; Theater Basel; Stadt-Casino. Die Beschreibungen gliedern sich in einen ersten Abschnitt, der jeweils die Sachlage schildert, einen zweiten, der die Potenziale anhand der Kriterien des aktuellen Legislaturplans skizziert sowie einen dritten, welcher die projektierten Massnahmen aufzählt. Eine Evaluationsmatrix wertet schliesslich den Kriterienkatalog aus.
Kulturbudget: Wie weiter?
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass seit 1992 die Kulturausgaben nur minimal gewachsen sind.
Budget 2010:
115 Mio. CHF (ONA) entspricht rund 5% des gesamtstaatlichen ONA von 2'292 Mio CHF.
Diese Entwicklung bringt einige Kulturinstitutionen dazu, ihre Reserven aufzubrauchen und stellt sie vor drohende strukturelle Defizite. In diesem Zusammenhang betonte Guy Morin, dass gerade im Rahmen des Museumskonzeptes auszuloten sei, welches Synergiepotential beispielsweise in der Zusammenlegung von Antikenmuseum und Historisches Museum zu einem "Haus der Geschichte" läge. Weiterhin soll sich die Stiftung Basler Orchester mit der Erneuerung der Subventionsperiode ab 2011 aktiv in der Optimierung der Strukturen (Trägerschaften, Ensembles, Veranstalter) im Bereich E-Musik engagieren mit dem Ziel, bis Ende der nächsten Subventionsperiode eine Bereinigung dieser Strukturen mit einem deutlichen Synergieeffekt und Einsparungen zu erreichen.
Als allgemeine Zielformulierung betreffend Kulturbudget kann genannt werden, dass die Kulturausgaben sich in den nächsten Jahren entlang den allgemeinen Staatsausgaben bewegen sollen.
In der Gestaltung der Kulturpolitik gilt es auch zunehmend, betriebswirtschaftlich geprägte Steuerungsmechanismen zu beachten. Für den Regierungsrat ist betriebswirtschaftliches Denken in der Kultur eine gute Sache. Und betriebswirtschaftlich geprägte Steuerungsmechanismen sind ebenso sinnvoll wie notwendig, auch um den Autonomieanspruch der Kunst in Zukunft gewährleisten zu können. Wer Kultur fördert, muss den Markt nicht nur kennen, sondern auch damit umgehen können. Im Kulturleitbild wird betont, dass es nicht nur Vorgaben zur Auslastung und zum Controlling braucht, sondern auch Indikatoren, anhand welcher der künstlerische Erfolg gemessen werden kann. Dazu werden Instrumente vorgestellt.
Mitwirkungsprozess
Gemäss § 8 KuFG legt der Regierungsrat "die Kulturförderpolitik unter Mitwirkung aller interessierten Personen in einem Kulturleitbild periodisch fest". Die Gestaltung und konkrete Angaben zur Terminierung dieses Mitwirkungsprozesses sind somit integraler Bestandteil des Vorentwurfs eines solchen Leitbilds.
Der Mitwirkungsprozess beginnt ab heute, Montag, 23. August 2010 und dauert bis am 31. Dezember 2010. Eingaben können gemacht werden an: kultur@bs.ch