Regierungsrat fördert die nachhaltige Mobilität– Änderung des Umweltschutzgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Die kantonalen Anteile aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sollen vollumfänglich für den umweltfreundlichen Verkehr verwendet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Ergänzung des Umweltschutzgesetzes.
Die jährlich vom Bund überwiesenen Gelder aus der LSVA sollen künftig zu 100 Prozent dem öffentlichen Verkehr und dem Langsamverkehr zugute kommen. Dies verlangt die Motion Patrizia Bernasconi (GB) betreffend Verwendung kantonaler LSVA-Anteile. Heute fliessen diese Gelder in die allgemeine Staatskasse.
Um die Motion Bernasconi umzusetzen, soll das kantonale Umweltschutzgesetz mit einem neuen Absatz ergänzt werden: Darin wird die ausschliessliche Verwendung der kantonalen LSVA-Anteile für Massnahmen festgeschrieben, welche den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr fördern. Für das Jahr 2011 hat der Kanton Basel-Stadt LSVA-Einnahmen im Umfang von 7,46 Mio. Franken budgetiert.