Vereinbarung über Tarmed-Taxpunktwerte zustande gekommen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Taxpunktwert zu Tarmed für die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sowie den Taxpunktwert für ambulante Spitalleistungen genehmigt. Dabei einigten sich die Tarifpartner erstmals auf Verhandlungsebene auf einen einheitlichen Taxpunktwert von CHF 0.91. Die Vereinbarungen entstanden denn auch mit der Intention einen einheitlichen Taxpunktwert im Bereich Spital ambulant und der frei praktizierenden Ärzteschaft zu implementieren was auch der Stossrichtung des KVG entspricht.
Die Vereinbarungen zwischen der Medizinischen Gesellschaft Basel (MedGes) und santésuisse für die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sowie zwischen den baselstädtischen Spitälern und santésuisse für den spitalambulanten Bereich sind nach langwierigen Verhandlungen zustande gekommen. Die Tarifpartner einigten sich dabei erstmals auf einen einheitlichen Taxpunktwert zu Tarmed für beide Bereiche. Dieser beträgt CHF 0.91 und gilt per 1. Juli 2010.
Für die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte wurde der Taxpunktwert von CHF 0.89 auf 0.91 erhöht und anderseits im spitalambulanten Bereich von CHF 0.94 auf CHF 0.91 gesenkt. Mit dem einheitlichen Taxpunktwert von CHF 0.91 für beide Tarmed-Anwendungsbereiche im Kanton Basel-Stadt findet zudem eine Annäherung an die Taxpunktwerthöhe im Kanton Basel-Landschaft mit CHF 0.93 statt. Damit konnten die Tarifpartner einen wichtigen Schritt in Richtung eines regional einheitlichen Taxpunktwertes vollziehen. Dies hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur Einführung des Tarmed als anzustrebendes Ziel definiert und im vergangenen Jahr im Rahmen der dringlichen Massnahmen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen erneut gefordert.