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Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008 - 2010: Der Kanton Basel-Stadt fordert einen fairen Lastenausgleich

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Metropolitanräume der Schweiz sind die wirtschaftlichen Zentren unseres Landes. Davon profitieren nicht nur die Zentren sondern die ganze Schweiz. Neben ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben sie aber hohe soziodemografische Lasten zu tragen. Diese werden im Finanzausgleich bisher nur ungenügend berücksichtigt. Der Kanton Basel-Stadt erfüllt seine Pflichten als Geberkanton fordert aber in seiner Vernehmlassungsantwort auch eine faire Abgeltung seiner Lasten.

Die Metropolitanräume der Schweiz sind die wirtschaftlichen Zentren unseres Landes. Sie schaffen beträchtlichen Wohlstand, für sich selbst, aber auch für angrenzende Regionen, die von der Ausstrahlung der Zentren, von deren Investitionen in gute Infrastrukturen, zeitgemässe Verkehrsanbindungen, gute Universitäten und ein hochstehendes kulturelles Angebot profitieren. Aber auch die Randregionen profitieren von der Prosperität der Zentren, indem dadurch erst die vertikale und horizontale Umverteilung von Mitteln ermöglicht wird. Der Ressourcenausgleich des Finanzausgleichs ist ein gutes Instrument, um diese ungleiche Verteilung wirtschaftlicher Prosperität angemessen auszugleichen und der Kanton Basel-Stadt erfüllt hier seine Pflichten als Geberkanton, indem er jährlich über 110 Mio. Franken einzahlt. Nach den bisherigen Prognosen könnte dieser Beitrag in den nächsten Jahren auf bis zu 145 Mio. anwachsen.

Die Zentrumskantone tragen aber aufgrund der Bevölkerungsstruktur in den Kernstädten hohe soziodemografische Lasten. Im heute geltenden Finanzausgleich besteht zwischen dem GLA (geografisch-topografischer Ausgleich) und dem SLA (soziodemografischen Ausgleich) ein starkes Ungleichgewicht. 73% der Gesamtsumme, die der Bund zur Verfügung stellt, müsste nach einer allgemein anerkannten Studie von Ecoplan in den SLA fliessen, lediglich 27% in den GLA. Aktuell beträgt das Verhältnis jedoch 50% : 50% - ein politischer Kompromiss bei der Einführung der NFA. Auf diese Weise werden nur 8% der soziodemografischen Sonderlasten mittels Ausgleichszahlungen abgegolten, gegenüber 22% der geografisch-topografischen Sonderlasten. Für Basel-Stadt beträgt die Ausgleichszahlung aktuell 46 Mio. Franken, bei Sonderlasten, die mehr als das Zehnfache davon betragen. Unter dem Strich zahlt Basel-Stadt heute somit jährlich 67 Mio. in den Finanzausgleich. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren auf über 100 Mio. anwachsen.

Während die Steuerbelastung der ressourcenschwachen Kantone durch die Ausgleichszahlungen der NFA gesunken ist, bestehen unter den Geberkantonen grosse Unterschiede. Zusammen mit der Belastung aus dem horizontalen Ressourcenausgleich mit der Kumulation von relativen Belastungen führt dies schliesslich dazu, dass die Kantone im Zentrum der Metropolitanregionen (Zürich, Genf und Basel) unter einen starken Druck im innerschweizerischen Steuerwettbewerb kommen, aber kaum Handlungsspielraum haben. Im Falle der Grenzkantone wie Basel-Stadt und Genf kommt dazu, dass das massgebende quellenbesteuerte Einkommen der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Ressourcenpotential auf eine Art und Weise berücksichtigt wird, dass dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kantons überschätzt wird.

Der Kanton Basel-Stadt steht hinter dem System des neuen Finanzausgleichs und fordert gleichzeitig, dass die ausgewiesenen noch bestehen Schwachstellen in den nächsten Jahren behoben werden:

- Das Ungleichgewicht zwischen SLA und GLA soll verringert werden, Ziel ist eine Dotierung der Ausgleichstöpfe im Verhältnis 73% : 27% (SLA : GLA) statt der heutigen 50% : 50%. Als erster Schritt sollen die Mittel, die vom Bund aufgrund der Haushaltsneutralität* beim Übergang zur NFA eingebracht werden müssen (+ 100 Mio. Franken), vollumfänglich in den SLA fliessen. Dies würde die Mittel für den SLA erhöhen, ohne dass ein Bergkanton dadurch finanziell benachteiligt würde.

  • Der Einbezug der Grenzgängereinkommen soll gegenüber der heutigen Lösung reduziert werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit der heutigen Berücksichtigung der quellenbesteuerten Einkommen der Grenzgänger im Ressourcenpotential die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Grenzkantone überschätzt wird. Gefordert wird eine Reduktion um 50%.
  • Der Finanzausgleich hat zum Ziel, den Föderalismus und die Position der ressourcenschwachen Kantone zu stärken. Die Grenzen der föderalen Solidarität sind jedoch dann ausgereizt, wenn ressourcenschwache Kantone die NFA-Gelder dazu nutzen, um Steuersenkungen zu finanzieren, die bewusst deutlich unter den Steuertarifen der ressourcenstarken Kantone angesetzt sind. Die Höhe des Ressourcenausgleichs soll für jene Kantone vermindert werden, deren steuerliche Ausschöpfung unter dem durchschnittlichen standardisierten Steuersatz der finanzstarken Kantone (Durchschnittssteuersatz) liegt.
  • Wasserzins: Der Wasserzins ist im Ressourcenindex miteinzubeziehen. Firmen und natürliche Personen können besteuert werden, für die Wasserkraft kann ein Wasserzins verlangt werden und ist deshalb entsprechend im Ressourcenindex zu berücksichtigen.

Der Kanton Basel-Stadt steht hinter dem Neuen Finanzausgleich, plädiert aber dafür, dass die Umsetzung in allen Bereichen so erfolgt, wie es aufgrund der zugrunde liegenden Analyse von Wirtschaftskraft und Lasten geboten ist.

*Haushaltsneutralität: Beim Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleich hat der Bund entgegen dem Postulat der Haushaltsneutralität mit ca. 100 Mio. Franken profitiert. Die Kantone fordern, dass der Bund deshalb zukünftig 100 Mio. mehr in den Finanzausgleich zahlt und auch für die ersten vier Jahre eine Kompensation leistet.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements