Abschluss eines partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus mit der Bau- und Wohngenossenschaft Rieba in Riehen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus mit der Bau- und Wohngenossenschaft Rieba in Riehen genehmigt. Diese plant nun eine neue Überbauung.
Der Kanton hat mit der Bau- und Wohngenossenschaft Rieba einen Partnerschaftlichen Baurechsvertrag Plus abgeschlossen. Die Genossenschaft Rieba ist bereits seit längerem im Gebiet zwischen Rauracherstrasse, Kohlistieg und Im Höfli in Riehen angesiedelt. Im Frühjahr April 2010 konnte der Kanton von Privaten eine Parzelle in diesem Geviert dazukaufen und der Genossenschaft Rieba im Baurecht abgeben. Diese plant nun angrenzend an ihre bestehenden Liegenschaften eine neue Wohnüberbauung. Zur Vereinigung der verschiedenen zu unterschiedlichem Zeitpunkt abgeschlossenen Baurechtsverträge wurde nun zwischen den beiden Partnern ein partnerschaftlicher Baurechtsvertrag Plus abgeschlossen.
Der neue partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus wurde vom Kanton zur Unterstützung der Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt erarbeitet und vom Regionalverband Nordwestschweiz des Schweizerischen Verbands für Wohnungswesen (SVW) genehmigt. Er basiert auf dem Modell des partnerschaftlichen Baurechtszinses, der den Nettoertrag des Baurechtsnehmers und damit die konkrete Nutzung berücksichtigt. Dies führt zu einer fairen Aufteilung der Rendite zwischen der Baurechtsgeberin und dem Baurechtsnehmer. Zusätzlich enthält der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus einerseits Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen und andererseits Elemente, die ihnen zusätzliche Leistungen abverlangen:
Erneuerungsfonds: Die Genossenschaften äufnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein, ohne dass sie die Mieten hierfür erhöhen müssen.
Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses: Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus sieht einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt.
Wohnpolitische Auflagen: Das dritte Element des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus sind wohnpolitische Auflagen. Durch sie stellt der Kanton sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den wohnpolitischen Zielen des Kantons entsprechen – etwa bezüglich Nachhaltigkeit, Architektur und Städtebau, soziale Durchmischung und Ausbaustandards, etc.
Mit diesem Modell werden die Wohngenossenschaften verstärkt unterstützt, einen Beitrag zur Förderung des Stadtwohnens zu leisten und die Erneuerung ihres teilweise nicht mehr zeitgemässen Wohnungsbestandes voranzutreiben. Die Genossenschaften haben ihrerseits zugesichert, neue Strukturen zu prüfen, um bei anstehenden Projekten als kompetente Partner des Kantons mitwirken zu können.