Bahnhofkühlhaus weicht Werkstätten der BVB
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für das Areal des ehemaligen Bahnhofkühlhauses im Bereich Münchensteinerstrasse/Wolfsgottesacker eine Zonenänderung und die Aufhebung des Bebauungsplans. Diese Massnahmen sind die Voraussetzung für eine Verlagerung der BVB-Werkstätten vom heutigen Standort am Walkeweg auf das Kühlhausareal. Am Walkeweg sollen Wohnungen gebaut werden.
Die BVB wollen ihre Werkstätten vom Walkeweg auf das Areal des ehemaligen Bahnhofkühlhauses verlagern, damit am heutigen, ungleich attraktiveren Standort Wohnungen entstehen können. Dazu müssen die Zone geändert und der bestehende Bebauungsplan aufgehoben werden. Eine entsprechende Vorlage (Ratschlag) hat der Regierungsrat an den Grossen Rat verabschiedet.
Die Frigosuisse AG betrieb bis Ende 2006 das Bahnhofkühlhaus auf dem gleichnamigen Areal an der Münchensteinerstrasse. Es liegt gegenüber dem M-Park und direkt angrenzend an das Güterbahnareal Wolf und an den Friedhof Wolfgottesacker. Im Jahr 2006 trat die Grundeigentümerin des Bahnhofkühlhausareals, die Frigosuisse Immobilien AG, mit drei Entwicklungsvarianten an den Kanton heran. Der Frigosuisse lagen entsprechend den drei Varianten drei Kaufangebote vor. Das Hochbau- und Planungsamt prüfte und bewertete diese drei Varianten aufgrund verschiedener Kriterien, wie Lagequalität, Verkehrskapazitäten, Umfeld sowie bau- und planungsrechtlicher Vorgaben und empfahl, die Verlagerung der BVB-Werkstätten weiter zu verfolgen. Daraufhin verkaufte die Frigosuisse Immobilien AG das Land dem Kanton und ebnete so den Weg für die Verlagerung.
Für die Werkstätten der BVB soll das Areal (bisher Industrie- und Gewerbezone) der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse zugeordnet werden. Gleichzeitig muss der bestehende Bebauungsplan aufgehoben werden.
Gegen die Pläne sind keine Einsprachen eingegangen.