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Basel-Stadt führt Volksschulabschluss für alle ein

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Oswald Inglin und Konsorten vom 17. Dezember 2009 betreffend eines wirklichen Volksschulabschlusses im Rahmen des Bildungsraumes Nordwestschweiz) -- Mit der Ablösung der heutigen Orientierungs- und Weiterbildungsschule durch eine dreigliedrige Sekundarschule wird auf das Schuljahr 2017/18 neu ein Volksschulabschluss für alle eingeführt, der verbindliche Berechtigungen für die weiterführenden Schulen enthält. Integraler Bestandteil dieses Volksschulabschlusses wird ein Abschlusszertifikat sein, das gegenwärtig zusammen mit den im Bildungsraum Nordwestschweiz zusammengeschlossenen Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn entwickelt wird und zu einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen über die Kantonsgrenzen hinweg führen soll. Ein gemeinsamer Volksschulabschluss in allen Bildungsraum-Kantonen, wie dies Oswald Inglin (CVP) in einem Anzug fordert, ist aber ohne den 2009 verworfenen Abschluss eines Staatsvertrages nicht realisierbar.

Am 19. Mai 2010 hat der Grosse Rat beschlossen, zukünftig am Ende der obligatorischen Schulzeit allen Schulabgängerinnen und -abgängern einen Volksschulabschluss auszustellen, in dem die schulischen Leistungen ausgewiesen und die Berechtigungen zum Besuch weiterführender Bildungsangebote explizit geregelt werden. Ein Anzug von Oswald Inglin (CVP) fordert den Regierungsrat auf, einen Schritt weiter zu gehen und diesen für alle einheitlich aufgebauten Volksschulabschluss regional im Bildungsraum zu verankern.

Konkret soll dazu in die „Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum“, die im Mai 2009 nach dem Verzicht auf einen ursprünglich vorgesehenen Staatsvertrag abgeschlossen wurde, ein vierkantonaler Volksschulabschluss integriert werden, „der verbindlich Berechtigungen für die weiterführenden Schulen vorsieht“. Auf diesem Weg möchten die Anzugsteller für gleichlange Spiesse zwischen den Schulabgängerinnen und Schulabgängern in der Nordwestschweiz sorgen und die Berufsbildung stärken.

In der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz“ ist vorgesehen, ein vierkantonal einheitlich aufgebautes Abschlusszertifikat am Ende der obligatorischen Schulzeit einzuführen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Der Regierungsausschuss des Bildungsraums hat bereits die Prämissen für ein solches Abschlusszertifikat festgelegt: Im 10. und 11. Schuljahr sollen neu in allen vier Kantonen einheitliche Leistungstests, so genannte Checks, durchgeführt werden. Deren Resultate werden zusammen mit der Bewertung einer Projektarbeit und der fachlichen Leistungen im letzten Schuljahr in das Abschlusszertifikat einfliessen.

Das Abschlusszertifikat ist nur ein Teil des Volksschulabschlusses und kann deshalb dem Ruf nach einer einheitlichen Lösung im ganzen Bildungsraum nicht vollumfänglich gerecht werden. Aufgrund der unterschiedlichen politischen Voraussetzungen und Fahrpläne in den vier Kantonen kann das Zertifikat nur als ein Schritt auf dem Weg zu der angestrebten langfristigen Annäherung der kantonalen Schulsysteme dienen. Vierkantonal verbindliche Berechtigungen für die weiterführenden Schulen auszustellen, wie dies im Anzug gefordert wird, wäre nur auf der Basis eines Staatsvertrages möglich. Aus diesen Erwägungen heraus beantragt der Regierungsrat, den Anzug Oswald Inglin und Konsorten betreffend eines wirklichen Volksschulabschlusses im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz als erledigt abzuschreiben.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Telefon +41 (0)61 267 62 92 Leiter Volksschulen Erziehungsdepartement Regina Kuratle, Telefon +41 (0)61 267 56 12 Projektleiterin Schulharmonisierung Erziehungsdepartement Schreiben des Regierungsrates