Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Das ehemalige Bauerngehöft Steinengasse 5 in Bettingen neu im Denkmalverzeichnis

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat für das ehemalige Bauerngehöft Steinengasse 5 in Bettingen wegen seiner besonderen geschichtlichen und bauhistorischen Bedeutung die Eintragung ins kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das Haus am Rande des alten Bettinger Ortskerns ist in der Mitte des 16. Jahrhunderts erbaut worden und zählt zu den ältesten erhaltenen Zeugnissen seiner Art im Stadtkanton. Die Gemeinde Bettingen beabsichtigt den Erwerb des gegenwärtig leerstehenden und vom Verfall bedrohten Gehöfts, um es durch eine Restaurierung und sanfte Nutzung für die Zukunft zu retten.

Das Bauernhaus neben dem Bettinger Schulareal ist um 1554 erbaut worden und hat um 1606 eine Erweiterung des Ökonomieteils erfahren. Typologisch gehört es zur Gattung des „Einhauses“, das Wohn- und Wirtschaftsteil unter einem Dach vereint. Der Wohnbereich ist zweigeschossig angelegt und nach Süden gerichtet, daran schliessen hangseitig eine quer durchs Haus reichende Tenne und der Stallteil an. Das verputzte Äussere deutet auf eine Mischbauweise aus Fachwerk- und Bruchsteinwänden. Das hölzerne Tragwerk der ursprünglichen Zimmermannskonstruktion zeigt die sogenannte Firstständerbauweise, eine sehr urtümliche Form des Hausgerüsts, bei welcher der Firstbalken des Daches von gebäudehohen Pfosten getragen wird und die in der ländlichen Umgebung Basels bereits im 16. Jahrhundert ausser Gebrauch kam. Es handelt sich um einen seltenen Beleg für den bäuerlichen Hausbau jener Zeit, der für die regionale Hauskunde und deren Erforschung von erheblicher Bedeutung ist. Die bescheidenen Grössenverhältnisse des Gebäudes und seiner Innenräume sind aufgrund bauarchäologischer Vergleichsbefunde hingegen als charakteristisch für Bettingen einzustufen. Damit erweist sich das Bauwerk als besonders aussagekräftiges Zeugnis im Bezug auf Wirtschafts-, Sozial- und Ortsgeschichte.

Bedingt durch die bescheidenen Verhältnisse der letzten Bewohner und bereits langjährigen Leerstand ist die Anlage einerseits ohne moderne Eingriffe in einem altertümlichen Zustand überliefert, andererseits aber auch deutlich vom Verfall bedroht. Der Gemeinderat von Bettingen bemüht sich seit geraumer Zeit um den Erwerb des Anwesens, um die notwendige Erweiterung des Schulareals zu sichern und das älteste Haus des Ortes einer Restaurierung und schonenden Neunutzung zuzuführen.

Nach Auffassung des Regierungsrates ist das Gehöft Steinengasse 5 ungeachtet des derzeit sanierungsbedürftigen Zustands wegen seines insbesondere geschichtlichen, bau- und kulturhistorischen Zeugniswerts als hochrangiges, schutzwürdiges Baudenkmal einzustufen und demzufolge ins kantonale Denkmalverzeichnis aufzunehmen.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Lutz, Telefon +41 (0)61 267 66 30 Adjunkt des Denkmalpflegers