Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ...
- zum Entwurf des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel vom 2. Februar 2011 das Vernehmlassungsverfahren in der Form der konferenziellen Anhörung eröffnet. Gemäss der im Mai 2010 verabschiedeten eidgenössischen Strukturreformvorlage müssen die BVG-Aufsicht aus der Staatsverwaltung ausgelagert und eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden, welche in ihrer Tätigkeit weisungunsgebunden ist. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur geplanten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge die vorgesehenen Verordnungsänderungen teilweise kritisch beurteilt und verschiedene Anpassungsvorschläge eingereicht. Darauf hingewiesen wird unter anderem, dass die durch die Strukturreform angestrebte Verstärkung der Führung nicht durch eine Reglementierung ersetzt werden kann. Als überdimensioniert bezeichnet der Regierungsrat die Oberaufsichtskommission mit rund 29 Vollzeitstellen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- in der Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements zur vorgesehenen Änderung des Börsengesetzes (Marktmissbrauch und Börsendelikte) die von der Übernahmekommission vorgeschlagene Abschaffung der Kontrollprämie gemäss Artikel 32 begrüsst. Sie widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre und ist im europäischen Vergleich unüblich. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- in der Vernehmlassung zuhanden der eidgenössischen Direktion für Völkerrecht die Auffassung des Bundesrates geteilt, dass der Beitritt zum Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition ein notwendiger Schritt zur Unterstreichung der humanitären Tradition der Schweiz ist. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Frauchiger, Generalsekretär, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 09)