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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, dem Rockförderverein der Region Basel (RFV) für die Jahre 2012 bis 2015 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 390’000 Franken zu bewilligen. Der RFV organisiert die Vergabe der Fördergelder im Popmusikbereich im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Daneben besteht die Hauptaufgabe des RFV in der fachkundigen Beratung von Musikern, Veranstaltern und Verwaltung in musikalischen, technischen, juristischen und gesellschaftlichen Fragen rund um die Popmusik. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Jeannette Voirol, stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Basler Papiermühle in den Jahren 2012 bis 2015 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 260’000 Franken zu bewilligen. Dies entspricht einer Erhöhung um jährlich 100’000 Franken gegenüber der letzten Subventionsperiode. Gleichzeitig unterstützen die Christoph Merian Stiftung und der Regierungsrat die Stiftung Basler Papiermühle in den Jahren 2012 bis 2015 mit einem jährlichen Beitrag von 160'000 Franken für den Betriebsunterhalt und mit jährlich 20'000 Franken für den Liegenschaftsunterhalt (insgesamt 720'000 Franken über vier Jahre). Diese Mittel stammen aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung. Die Basler Papiermühle ist thematisch den Bereichen Papier, Schrift und Druck gewidmet und lässt die Besucherinnen und Besucher auch verschiedene Arbeitsgänge selbst ausführen. Die Papiermühle gehört zu den populärsten und originellsten Institutionen in der Basler Museumslandschaft. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Jeannette Voirol, stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44, Toni Schürmann, Leiter Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36) Hinweis: Das Geschäft wurde am 15. November beschlossen.
  • dem Verein „Begleitete Besuchstage Basel-Stadt“ für die Jahre 2012 bis 2015 jährliche Unterstützungsbeiträge in der Höhe von 65’000 Franken pro Jahr bewilligt. Die begleiteten Besuchstage sind ein Angebot für Eltern mit gravierenden Kommunikationsproblemen und dienen einer positiven Beziehungsgestaltung zwischen besuchsberechtigtem Elternteil und Kind in einem geschützten Rahmen. (Auskunft: Sandra Dettwiler, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
  • dem Verein „Männerbüro Region Basel“ für die Jahre 2012 bis 2014 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von jährlich 40’000 Franken bewilligt. Das Männerbüro bietet Männern, die in der Partnerschaft oder in der Familie Gewalt ausüben, eine niederschwellige Beratung an. (Auskunft: Thomas Frauchiger, Generalsekretär Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 79 03)
  • dem Grossen Rat beantragt, die unformulierte Initiative „Öffnung zum Rhein“ für rechtlich zulässig zu erklären. Die im Kantonsblatt vom 27. Mai 2010 publizierte Initiative ist mit 3’136 Unterschriften zustande gekommen. Bericht des Regierungsrates
  • dem Grossen Rat beantragt, das Gesuch der Neuapostolischen Kirche (NAK) Basel um kantonale Anerkennung gemäss Paragraf 133 der baselstädtischen Verfassung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll mit der Auflage verbunden werden, dem Finanzdepartement jeweils bis Ende Juni allfällige Statutenänderungen, den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorjahres zur Kenntnis zukommen zu lassen. Zudem soll die NAK Basel verpflichtet werden, am Runden Tisch der Religionen beider Basel mitzuwirken. Entgegen dem Antrag des Regierungsrates hatte der Grosse Rat am 9. Februar 2011 das Gesuch der NAK Basel um kantonale Anerkennung an den Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung zurückgewiesen. Als Hauptgrund für diesen Rückweisungsentscheid wurde damals mangelnde Ausführlichkeit und Transparenz angegeben. Seither wurde die Überprüfung des Gesuchs mit diversen Anhörungen und einem Expertenhearing vertieft und im Bericht ausführlicher dargelegt. Bericht des Regierungsrates (Auskunft: Kaspar Sutter, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • In der Beantwortung der Interpellation Beat Fischer betreffend „Münsterplatz ohne Buvette“ darauf hingewiesen, dass das Anliegen für eine verstärkte gastronomische Bespielung des Münsterplatzes schon wiederholt und von verschiedener Seite an den Regierungsrat herangetragen worden sei. In diesem Zusammenhang sei der Münsterplatz als potenzieller Buvetten-Standort diskutiert worden. Wie im Buvettenkonzept dargelegt, bedürfe der Standort Münsterplatz aber aus Gründen des Stadtbildschutzes einer vertieften Überprüfung. Daher stünde eine Ausweitung der gepflegten Gastronomie am Rande des Platzes als Alternative zu einer Buvette im Vordergrund, so der Regierungsrat weiter. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Niklaus Hofmann, Leiter Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
  • die Verordnung über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft genehmigt. Sie wird sofort wirksam und ersetzt die Amtsordnung der Staatsanwaltschaft und die Verordnung über die Befugnisse der Staatsanwaltschaft. Die neue Verordnung richtet sich an die Allgemeinheit und soll eine grösstmögliche Transparenz und Klarheit schaffen. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • die von der Paritätischen Aufsichtskommission erlassene Hausordnung der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel genehmigt.
  • In der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Revision des Obligationenrechts die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Verjährungsfristen und die Einführung des doppelten Fristenlaufes für alle Forderungen grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Bestimmungen der Revisionsvorlage wurden Verbesserungsvorschläge angebracht. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Florian Wieland, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 76)
  • In der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung begrüsst. Im Zusammenhang mit der Weissgeldstrategie hat das Eidgenössische Finanzdepartement zuvor bereits mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland Abkommen über die Zusammenarbeit im Steuerbereich unterzeichnet. Das neue Bundesgesetz dient für die Umsetzung der Abkommen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • 53 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.