Provisorische Spitaltarife 2012
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat verabschiedet die vorsorglichen Spitaltarife 2012 erst im Januar des kommenden Jahres. Die Tarifpartner haben so noch bis Ende Jahr Zeit, Vereinbarungen über die im Jahr 2012 geltenden Tarife abzuschliessen.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten die Regeln der neuen Spitalfinanzierung. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist es Aufgabe der Tarifpartner (Leistungserbringer und Krankenversicherer) die Tarife zu vereinbaren. Die Kantonsregierungen genehmigen die vereinbarten Tarife oder setzen die Spitaltarife fest, wenn keine Vereinbarungen zu Stande gekommen sind. Es ist zur Zeit absehbar, dass nicht alle Tarife am 1. Januar 2012 feststehen werden. Da auch die bereits verhandelten Tarife nicht bis zum 1. Januar 2012 im ordentlichen Verfahren genehmigt werden können, hat die schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Kantone aufgefordert, für das Jahr 2012 provisorische Spitaltarife festzusetzen. Somit kann die Liquidität der Leistungserbringer für das Jahr 2012 sichergestellt werden. Die erlassenen provisorischen Tarife sind als vorsorgliche Massnahme für die Dauer der Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren zu verstehen. Sie stellen für die Beurteilung und Festlegung der definitiven Tarife 2012 oder der Genehmigung von allfälligen Tarifvereinbarungen 2012 durch die Kantonsregierungen kein Präjudiz dar. Weil derzeit einzelne Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern noch im Gange sind, beschliesst der Regierungsrat die provisorischen Spitaltarife erst Anfang 2012.