Totalrevision des Feuerwehrgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Feuerwehrpflicht bleibt im Kanton Basel-Stadt erhalten. Der Entwurf zu einem totalrevidierten Feuerwehrgesetz, das der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat, sieht zudem einen Systemwechsel bei der Feuerwehrersatzgabe vor. Diese wird neu auf der Grundlage des steuerbaren Einkommens erhoben. Die Feuerwehrpflicht soll mit 20 Jahren beginnen und endet mit 45 Jahren; die Dienstzeit wird von heute 8 auf 12 Jahre verlängert.
Das geltende Feuerwehrgesetz datiert aus dem Jahre 1980. Vorrangiges Ziel der Revision war es, das über 30 Jahre alte Gesetz inhaltlich auf den neusten Stand zu bringen. Der vorliegende Entwurf, den der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats verabschiedet hat, umschreibt die Aufgaben der einzelnen Feuerwehren des Kantons und ordnet die Kompetenz der in diesem Bereich tätigen staatlichen Organe. Daneben regelt er die Feuerwehrpflicht entweder durch die persönliche Dienstleistung oder durch die Bezahlung einer Ersatzabgabe.
An der Feuerwehrpflicht will der Regierungsrat vorab aus Sicherheits- und finanziellen Aspekten festhalten. Die Milizfeuerwehr in der heutigen Form mit einem Sollbestand von 150 Personen ist ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsstruktur des Feuerwehrwesens im Kanton. Mit ihr verfügt die Berufsfeuerwehr über ein Kontingent an gut ausgebildeten zusätzlichen Kräften, welche jederzeit für Notfälle zur Verfügung stehen und die innerhalb der Berufsfeuerwehr nur mit unverhältnismässig hohen Kosten kompensiert werden könnten. Zudem würde der Betrieb einer Feuerwehr auf freiwilliger Basis zusätzliche finanzielle Mittel zur Anreizsteigerung benötigen. Gleichzeitig würden die Einnahmen aus der Ersatzabgabe von rund 4,5 Millionen Franken ersatzlos wegfallen, weshalb aus Sicht des Regierungsrates die Abschaffung der Feuerwehrpflicht nicht vertretbar ist.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Feuerwehrersatzabgabe nicht mehr wie bisher auf dem Erwerbseinkommen, sondern auf der Grundlage des steuerbaren Einkommens erhoben wird. Vorgeschlagen wird ein Abgabesatz von 0,35 Prozent mit einem Abgabemaximum von 350 Franken. Mit Mehreinnahmen von lediglich 300 000 Franken ist diese Lösung beinahe aufkommensneutral. Für abgabepflichtige Personen der unteren und mittleren Einkommenskategorien ist die neue Regelung günstiger als die bisherige. Der Regierungsrat schlägt zudem vor, dass alle Personen der Feuerwehrdienst- bzw. der Ersatzabgabepflicht unterstellt sind.
Die Feuerwehrpflicht beginnt heute mit 24 und endet mit 40 Jahren. Neu soll sie mit 20 Jahren beginnen und mit 45 Jahren beendet sein. Die Dienstpflicht beträgt künftig 12 Jahre. Jungen Leuten soll so der Beitritt zur Milizfeuerwehr ermöglicht werden, bevor sie beruflich oder familiär zu fest gebunden sind. Zudem ist die Ausbildung eines Feuerwehrangehörigen anspruchsvoll und erstreckt sich je nach Grad und Funktion über mehrere Jahre. Die Verlängerung der Dienstpflicht stellt sicher, dass im Ernstfall auf erfahrene Sicherheitskräfte zurückgegriffen werden kann. Im interkantonalen Vergleich ist eine Dienstdauer von 12 Jahren immer noch sehr bescheiden.