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Vernehmlassung zur Aktualisierung des Denkmalschutzgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli Vorschläge zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes verabschiedet. Damit wird die externe Vernehmlassung eröffnet, bevor die Vorlage an den Grossen Rat zur Beratung und Beschlussfassung weitergegeben wird. Das Denkmalschutzgesetz von 1980 ist eine wichtige Grundlage für die Erhaltung der bedeutenden Basler Kulturdenkmäler. Die vorgesehenen Änderungen im Gesetz sollen vor allem die Rechtssicherheit der Eigentümer stärken.

Erst mit dem Denkmalschutzgesetz von 1980 gelang es, die Abbruchwellen in der mittelalterlichen Basler Altstadt zu stoppen. Bis zum Erlass dieses Gesetzes wurden zwischen 1860 und 1980 rund zwei Drittel der Basler Altstadt ausgelöscht. Nicht besser ging es den Quartieren vor den ehemaligen Stadtmauern, die ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden: Im Quartier am Ring zum Beispiel wurde nach 1930 die Hälfte der Wohnbauten aus der Zeit des Historismus und Jugendstils beseitigt. Das Denkmalschutzgesetz ist deshalb für den Erhalt der übrig gebliebenen wertvollen historischen Bausubstanz von grosser Bedeutung.

In verschiedenen Anzügen und Motionen hat der Grosse Rat 30 Jahre nach Einführung des Denkmalschutzgesetzes eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen verlangt. Im Vordergrund standen dabei die Bedeutung des Denkmalschutzes für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Rechtssicherheit der Hauseigentümer sowie die Vereinfachung der Verfahren.

Der Regierungsrat schlägt nun unter anderem die Möglichkeit einer einvernehmlichen Unterschutzstellung von Baudenkmälern vor. Bisher konnten schutzwürdige Bauten nur mit einer Verfügung des Regierungsrates geschützt werden. Neu sollen die Eigentümer in Verträgen mit dem Kanton ihre Anliegen langfristig sichern und einbringen können. Dies führt zu einer Stärkung der Eigentümerposition sowie zu einer Vereinfachung der Verfahren. Ausserdem sollen das Inventar der nicht eingetragenen Denkmäler und der sogenannte archäologische Plan gesetzlich verankert werden, was die Rechtssicherheit der Betroffenen verbessert. Das Inventar dient der frühzeitigen Information der Eigentümer erhaltenswürdiger Gebäude, während der archäologische Plan Auskunft gibt, in welchen Gebieten im Rahmen von Bauarbeiten archäologische und naturgeschichtliche Funde zu erwarten sind. Der Denkmalrat soll von elf auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Seine Aufgabe wird nicht mehr die Aufsichtspflicht über die Denkmalpflege sein, sondern die Beratung des Regierungsrates in Fragen des Denkmalschutzes.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Denkmalschutz einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leistet. Es handelt sich bei schutzwürdigen Baudenkmälern vor 1900 um ökologisch wertvolle Bausubstanz, welche mit erneuerbaren Energien und ressourcenschonenden Baumaterialien erstellt wurde. Damit sind diese Baudenkmäler per se nachhaltig. Und in der Regel kann die Energieeffizienz auch geschützter Bauten mit einfachen Massnahmen verbessert werden, wie die Kantonale Denkmalpflege und das Amt für Umwelt und Energie derzeit im Rahmen ihrer Führungen „Energieeffizienz am Baudenkmal“ aufzeigen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht Massnahmen vor, um den Denkmalschutz noch stärker mit ökologischen Anliegen in Einklang zu bringen. So sollen künftig thermische Solaranlagen in den Schutzzonen vermehrt zugelassen werden.

Die vorgesehenen Änderungen im Denkmalschutzgesetz gehen jetzt in die öffentliche Vernehmlassung. Interessierten Institutionen und Einzelpersonen steht der Gesetzestext samt Erläuterungen ab heute auf www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Staatskanzlei, Rathaus, Marktplatz 9, 4051 Basel bezogen werden. Stellungnahmen sind bis zum 15. September an die Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements zu richten. Sie können in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: marion.jaggi@bs.ch; oder per Post an: Bau- und Verkehrsdepartement, Recht, Münsterplatz 11, 4001 Basel.

Hinweise

Die Unterlagen zur Revision des Denkmalschutzgesetzes finden sich unter:
www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen

Sie können auch über die Staatskanzlei bezogen werden:
Staatskanzlei
Rathaus
Marktplatz 9
4051 Basel

Die Führungen zum Thema „Energieeffizienz am Baudenkmal“ sind angekündigt auf:
www.denkmalpflege.bs.ch/aktuelles/mitteilungen.html

Weitere Auskünfte

Dr. Daniel Schneller, Tel. 061 267 66 29 Kantonaler Denkmalpfleger