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Vernehmlassung zur Neuorganisation der Stadtbildkommission

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Stadtbildkommission soll sich künftig besser auf die Begutachtung von Baugesuchen mit Fragestellungen von grosser Tragweite und grundsätzlicher Natur konzentrieren können. Die Beurteilung aller anderen Baugesuche soll künftig von einer neuen Fachstelle der Kantonsverwaltung vorgenommen werden. Die Gutachten werden von den zuständigen Bewilligungsinstanzen, in der Regel dem Bauinspektorat, bei ihrem Entscheid angemessen berücksichtigt. Damit kann neu im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall von der Stellungnahme der Stadtbildkommission oder der Fachstelle abgewichen werden. Der Departementsvorsteher wird künftig nicht mehr in der Stadtbildkommission Einsitz nehmen. Im Auftrag des Regierungsrats führt das Bau und Verkehrsdepartement eine breite Vernehmlassung zu den Änderungsvorschlägen durch.

Die Stadtbildkommission stand wiederholt in der Kritik der Bauherren, Architekten und der Öffentlichkeit: Deren Beurteilungen seien nicht immer nachvollziehbar; es würden keine regelmässigen Sprechstunden für Auskünfte oder Beratungen angeboten; und die Kommission setze sich zu sehr mit Detailfragen der Bauästhetik auseinander als mit Fragen, die für das Stadtbild von grundsätzlicher Bedeutung sind. Als weiterer Mangel der heutigen Regelungspraxis wird die Verbindlichkeit der Beurteilungen durch die Stadtbildkommission angesehen. Diese werden heute nicht gegen andere öffentliche und private Interessen abgewogen.

Die Stadtbildkommission soll auch in Zukunft Bauvorhaben auf ihre Auswirkung auf das Stadtbild hin prüfen. Sie soll sich jedoch verstärkt auf die Begutachtung von Baugesuchen mit Fragestellungen von grosser Tragweite und grundsätzlicher Natur konzentrieren können. Die Begutachtung einfacher Baugesuche soll künftig von der neuen bei der Verwaltung angegliederten Fachstelle für Stadtbild und Bauästhetik vorgenommen werden. Diese soll über klare Ansprechpersonen und Auskunftszeiten verfügen. Damit würde eine Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und Kommission umgesetzt, die sich bei zahlreichen anderen kantonalen Fachkommissionen bewährt hat. In Riehen und Bettingen wird die Funktion der neuen Fachstelle von der jeweiligen Ortsbildkommission wahrgenommen.

Die Stadtbildkommission und die erwähnte Fachstelle sollen die Auswirkungen von Bauvorhaben auf das Stadtbild „begutachten“ und nicht mehr abschliessend „beurteilen“. Die Gutachten werden von den zuständigen Bewilligungsinstanzen, in der Regel dem Bauinspektorat, bei ihrem Entscheid angemessen berücksichtigt. Damit würde es möglich, im Rahmen einer Güterabwägung im Einzelfall auch von der Stellungnahme der Stadtbildkommission oder der Fachstelle abzuweichen und die ästhetischen Aspekte gegenüber anderen Aspekten im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens abzuwägen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Baubewilligungsbehörde nur in Einzelfällen von der Einschätzung durch die Fachinstanzen abweichen wird. Diese Regelung entspricht der bewährten Praxis bei der Behandlung anderer Fachgutachten beispielsweise betreffend Umwelt- oder Energieanliegen.

Die Stadtbildkommission soll neu aus sieben statt vier externen Mitgliedern zusammengesetzt sein, die hauptsächlich dem Fachbereich Städtebau, Baugestaltung und Freiraumgestaltung zugehören. Damit wird eine breitere Abstützung der Kommission erreicht. Die Mitglieder und deren Vorsitz werden vom Regierungsrat ernannt. Der Kantonsbaumeister und der Denkmalpfleger gehören der Kommission weiterhin als Mitglieder mit beratender Funktion an. Im Sinne einer klaren Rollenverteilung zwischen den Fachgremien und der politisch verantwortlichen Stelle wird der Departementsvorsteher künftig nicht mehr in der Stadtbildkommission Einsitz nehmen.

Die Schaffung der neuen Fachstelle für Stadtbild und Bauästhetik dient dazu, die Begutachtung von Baugesuchen zu professionalisieren. Die Fachstelle wird künftig Sprechstunden anbieten. Inwieweit dieses Angebot im Sinne einer eigentlichen Bauberatung, wie es andere Städte kennen, auszubauen ist, wird noch geprüft.

Für die vorgeschlagenen Änderungen ist eine Anpassung auf Verordnungsstufe erforderlich. Heute beginnt die öffentliche Vernehmlassung dazu. Interessierten Institutionen und Einzelpersonen steht der Bericht zu der geplanten Verordnungsänderung ab heute auf der folgenden Website zur Verfügung: www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen. Die Unterlagen können auch bei der Staatskanzlei, Rathaus, Marktplatz 9, 4051 Basel, bezogen werden. Stellungnahmen sind bis zum 15. September an die Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements zu richten. Sie können in elektronischer Form an die folgende E-Mail-Adresse gesandt werden: vera.feldges@bs.ch, oder per Post an: Bau- und Verkehrsdepartement, Recht, Münsterplatz 11, 4001 Basel.

Weitere Auskünfte

Claudius Gelzer, 061 267 94 38 oder Vera Feldges 061 267 91 65 Co-Leiter Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement