Verordnung zum Informations- und Datenschutzgesetz verabschiedet
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDV) verabschiedet. Die Erlasse regeln den Umgang der öffentlichen Organe mit Informationen gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip. Das Gesetz und die Verordnung werden auf den 1. Januar 2012 wirksam.
Bereits bisher haben die Behörden die Bevölkerung von sich aus über ihre Tätigkeiten und Entscheide informiert. Laut dem vom Grossen Rat vor Jahresfrist verabschiedeten Informations- und Datenschutzgesetz kann jede Person nun einen einklagbaren Anspruch erheben, Einsicht in amtliche Akten zu verlangen. Ein besonderes Interesse muss sie nicht nachweisen. So sieht es das in der Kantonsverfassung festgeschriebene Öffentlichkeitsprinzip vor. Eng verzahnt mit dem Öffentlichkeitsprinzip ist auch der Datenschutz, dessen Rechtsgrundlagen sich neu ebenfalls im Informations- und Datenschutzgesetz befinden, um eine lückenlose Abstimmung der beiden Themen zu ermöglichen.
Die dazugehörige Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) liegt jetzt vor und wurde vom Regierungsrat verabschiedet. Zuständig für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips bei den Geschäften des Regierungsrates ist die Staatskanzlei. Sie behandelt die Gesuche um Zugang zu den Geschäften des Regierungsrates und erarbeitet Grundlagen zur Informationstätigkeit der gesamten Verwaltung. Es wird auf dem kantonalen Internetportal ein elektronisches Gesuchsformular eingerichtet, um einen einfachen Weg zur Gesuchstellung zur Verfügung zu stellen. Die Departemente, Gerichte, Gemeinden und weitere Körperschaften sowie die selbstständigen Anstalten organisieren die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in ihrem Verantwortungsbereich selbstständig.
Die Wirksamkeit der Erlasse hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2012 festgelegt.