Zusätzliche Haftplätze für den Justizvollzug
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung 1,1 Millionen Franken für die Einrichtung einer provisorischen Station mit 15 Plätzen für den Strafvollzug im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut bewilligt. Zudem hat der Regierungsrat einen Projektierungskredit von einer Million Franken für die definitive Planung einer Erweiterung des Auschaffungsgefängnisses mit Zellenplätzen für den Strafvollzug in die Investitionsplanung aufgenommen.
Die Gefängnisse sind gesamtschweizerisch stark belegt. Auch im Kanton Basel-Stadt ist der Bedarf nach Zellenplätzen für Untersuchungshaft und Strafvollzug deutlich angestiegen. Das Untersuchungsgefängnis wies in den vergangenen Monaten gar die höchsten Tagesstände seit seiner Eröffnung auf. Der Regierungsrat hat mit Blick auf die gegenwärtige Bedarfslage sowie die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zwei bauliche Massnahmen in die Investitionsplanung aufgenommen, die kurz- und langfristig die nötige Entlastung bringen sollen.
Im Sinne einer Sofortmassnahme ist vorgesehen, anfangs nächsten Jahres eine Station mit 15 Plätzen für den Strafvollzug im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut einzurichten. Dies wird mit baulichen Massnahmen und der Zuhilfenahme von Containern erreicht. Der Einsatz ist auf fünf Jahre ausgerichtet und erfordert Investitionen von rund 1,1 Millionen Franken. Im Ausschaffungsgefängnis werden somit insgesamt 29 provisorische Plätze für den Strafvollzug bereitgestellt, nachdem bereits im Frühjahr eine Station für Ausschaffungshaft für den Strafvollzug umgenutzt wurde.
Der Regierungsrat hat zudem für die langfristige Bewältigung der Nachfrage nach Zellenplätzen einen Projektierungskredit von einer Million Franken für die definitive bauliche Erweiterung des Ausschaffungsgefängnisses in die Investitionsplanung aufgenommen. In einem Vorprojekt soll die Voraussetzung zur Schaffung von 40 Zellenplätzen geklärt werden. Mit der Erweiterung des Gefängnisses Bässlergut könnten langfristig genügend Kapazitäten für den Justizvollzug bereitgestellt werden und die verschiedenen provisorischen Unterbringungen innerhalb und ausserhalb des Kantons aufgehoben werden.
Der überwiegende Teil des Straf- und Massnahmenvollzugs erfolgt in den Anstalten des Strafvollzugskonkordats. Jeder Kanton benötigt zusätzlich eigene Vollzugsplätze, insbesondere für kurze Freiheitsstrafen, für kurze Reststrafen und für die vorübergehende Unterbringung verurteilter Straftäter mit längeren Freiheitsstrafen bis zur Überweisung in eine geeignete Konkordatsanstalt.