24-Stunden-Schichtdienst Berufsfeuerwehr: Regierungsrat heisst das neue Arbeitszeitreglement gut
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ein neues Arbeitszeitreglement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 24-Stunden-Schichtdienst der Berufsfeuerwehr genehmigt. Das neue Arbeitszeitreglement basiert auf dem bewährten Schicht-/Bereitschaftsmodell und wahrt den Status quo innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten.
Die Überarbeitung des Arbeitszeitreglementes Schichtdienst Berufsfeuerwehr war wegen der neuen Ferien- und Urlaubsverordnung des Kantons Basel-Stadt notwendig geworden. Nach deren Verabschiedung mussten jene Arbeitszeitreglemente überprüft und allenfalls angepasst werden, die von der kantonalen Arbeitszeitverordnung abweichen.
Für das Arbeitszeitreglement der Mitarbeitenden im 24-Stunden-Schichtdienst der Berufsfeuerwehr erfolgte diese Überprüfung durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement in enger Zusam¬menarbeit mit dem Rechtsdienst des Zentralen Personaldienstes im Finanzdepartement. Dabei wurde festgestellt, dass die darin ent¬haltenen Regelungen teilweise deutlich von den Regelungen der Arbeitszeitverordnung sowie von denjenigen der Ferien- und Urlaubsverordnung abweichen und das Rechtsgleichheitsgebot verletzen.
Das neue Arbeitszeitreglement wurde in einem sozialpartnerschaftlichen Prozess erarbeitet. Mit der Sollarbeitszeit als Basis, welche sich aus §2 der Arbeitszeitverordnung ergibt, ist es transparent und entspricht den heutigen Bedürfnissen. Ein externes Gutachten ergab, dass das neue Arbeitszeitreglement keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Berufsfeuerwehrleute bringt. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr bleiben gegenüber den anderen Angestellten des Kantons leicht besser gestellt – dies allerdings in einem vertretbaren Rahmen.
Das neue Arbeitszeitreglement wird rückwirkend auf den 1. Januar 2012 wirksam.