Änderung des Bebauungsplans für Rapp-Ausbau an der Hochstrasse
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Planungs- und Beratungsunternehmen Rapp möchte seinen Hauptsitz an der Hochstrasse 100 erweitern. Dazu ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat verabschiedet.
Die international tätige Rapp Gruppe hat ihren Sitz seit mehr als 100 Jahren in Basel und möchte am Hauptsitz an der Hochstrasse 100 expandieren. Die Belegung am Stammhaus wurde schon mehrfach verdichtet. Zurzeit arbeiten dort ca. 210 Personen. Bereits heute müssen einzelne Geschäftsbereiche in Mietobjekte ausgelagert werden. Nun sollen möglichst viele Arbeitsplätze unter einem Dach an einem zentralen Ort vereint werden. Dazu soll die Zahl der Arbeitsplätze um ca. weitere 100 ausgebaut werden. Am Hauptsitz ist eine Erweiterung in diesem Umfang durch den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 aber nicht möglich.
Der Bebauungsplan Nr. 144 umfasst ein Gebiet von der Hochstrasse bis zur Güterstrasse und beinhaltet neben dem Hauptsitz der Rapp Gruppe auch den Hauptsitz von Coop Schweiz sowie eine Geschäfts- und Wohnüberbauung entlang der Thiersteinerallee. Mit der beantragten Änderung für die Erweiterung des Gebäudes an der Hochstrasse 100 ändert sich für die anderen Arealteile nichts. Mit der Änderung wird lediglich die Voraussetzung für die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes an der Hochstrasse 100 geschaffen.
Die Änderung wurde von Mitte Juni bis Mitte Juli 2012 öffentlich aufgelegt. Gegen die Änderung sind keine Einsprachen eingegangen. Nun liegt das Geschäft dem Grossen Rat zum Beschluss vor.