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Anpassungen im kantonalen Richtplan: Öffentliche Planauflage

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am Dienstag, 27. November 2012, beginnt das öffentliche Planauflage- und Mitwirkungsverfahren zur „Anpassung 2012“ des kantonalen Richtplans Basel-Stadt. Der nach einer Gesamtrevision am 20. Januar 2009 vom Regierungsrat erlassene Richtplan erfährt mit der „Anpassung 2012“ eine Aktualisierung in Form neuer Akzente in der Strategie als auch in Form modifizierter Objektblätter. Neue Themen wie die Schwerpunktgebiete 3Land und Gundeldingen runden die Anpassung ab. Bis zum 25. Januar 2013 können Interessierte Anregungen und Bemerkungen beim Bau- und Verkehrsdepartement eingeben.

Die zunehmende Dynamik des sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wandels hat räumliche Auswirkungen. So ist zum Beispiel der noch bis vor wenigen Jahren festzustellende Bevölkerungsrückgang in Basel-Stadt aufgehalten worden und es hat sich ein leichtes, aber kontinuierliches Wachstum eingestellt. Damit wird der vom Regierungsrat verfolgte Ansatz einer „Siedlungsentwicklung nach innen“ bestätigt. Die Umsetzung erfolgt weiterhin mittels einer Kombination von räumlich wirksamen Massnahmen: Mobilisierung von Nutzungsreserven, Arealtransformationen, Umzonungen sowie wenige Einzonungen. Mit dem neuen Objektblatt „Vertikale Verdichtung“ wird ergänzend dazu der Tatsache Rechnung getragen, dass der Raum zunehmend in vertikaler Richtung zu suchen ist.

Mit dem neuen Objektblatt „Schwerpunktgebiet 3Land (Teil Basel-Stadt)“ wird das trinationale Vorhaben „Entwicklungsvision 3Land“ im Richtplan positioniert. Die vor kurzem mit den Städten Huningue und Weil am Rhein getroffene Planungsvereinbarung bezieht sich auf die grenzüberschreitende Stadt- und Hafenentwicklungsvision rund um das Dreiländereck.

Mit „Gundeli Plus“ wurde ein neuer Schwerpunkt der kantonalen Stadtentwicklung gesetzt. Gemeinsam mit der Bevölkerung, dem Gewerbe und verschiedenen Quartierorganisationen wird die weitere Entwicklung des Quartiers unterstützt. Mit dem neuen Objektblatt „Schwerpunktgebiet Gundeldingen“ wird die planerische Grundlage geschaffen, die die vielgestaltigen Planungsvorgänge und -absichten im Quartier und in seinem näheren und weiteren Umfeld (u. a. Bahnhof SBB, Dreispitz) koordinierend zusammenfasst.

Seit dem Erlass des gesamtrevidierten Richtplans sind weitere raumwirksame Entscheide gefallen. So wurden die Gegenvorschläge zur Städteinitiative sowie zur Familiengarteninitiative angenommen. Dies hat Auswirkungen auf die Verkehrsplanung, auf die Nutzung des Bodens und auf die Umwelt; dementsprechend muss der Richtplan auch diesbezüglich angepasst werden.

Hinweise

Die Unterlagen können vom 27. November 2012 bis 25. Januar 2013, werktags, an der Rittergasse 4, 2. Stock, Ganghalle rechts, eingesehen werden. Elektronisch sind die Unterlagen während der Planauflage unter www.richtplan.bs.ch abrufbar. Telefonische Anfragen werden in der genannten Zeitspanne unter der Nummer 061 267 92 25 entgegengenommen.

Anregungen und Bemerkungen sind bis Freitag, 25. Januar 2013 schriftlich an das Planungsamt, Rittergasse 4, 4001 Basel, einzureichen.

Weitere Auskünfte

Marc Keller, Tel: 061 267 42 51 Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement