Bebauungsplan für das Hochschulareal St.Johann, Campus Schällemätteli
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Genehmigung des Bebauungsplans für das neue Hochschulareal St. Johann beantragt. Auf dem ehemaligen Schällemätteli-Areal sollen die Life Sciences-Bereiche der Universität Basel und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich konzentriert und so auch gestärkt werden.
Die Universität Basel sieht die räumliche Zusammenführung der heute an rund 40 Standorten verstreuten sieben Fakultäten an einige wenige Standorte als Hauptziel ihrer strategischen Raumplanung. Hohe Priorität hat der Zusammenzug der Life Sciences Einheiten und der mit ihnen verbundenen exakten Wissenschaften auf dem ehemaligen Schällemätteli-Areal zwischen Spital-, Schanzen-, Klingelbergstrasse und dem St. Johanns-Ring. Neben den Einheiten der Universität soll neu auch das ETH-Departement Biosystems, Sciences and Engineering (D-BSSE) auf diesem Areal untergebracht werden. Durch die Bündelung der Life Sciences-Aktivitäten können grosse Effizienzgewinne durch kurze Wege sowie gemeinsame Nutzung der hochtechnisierten Forschungseinrichtungen und der Infrastruktur für Studierende und Mitarbeitende erzielt werden. Mit der unverzichtbaren Nähe zu den beiden Universitätsspitälern (USB und UKBB) entsteht ein starker Cluster mit einem enormen Potential zur Entwicklung und weiteren Stärkung der Life Sciences-Forschung in der Wirtschafts- und Forschungsregion Nordwestschweiz.
Die bauliche Umsetzung des Raumprogramms der Universität Basel und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) auf dem Schällemätteli-Areal wurde im ersten Halbjahr 2011 in einer Testplanung geprüft, welche das Amt für Städtebau & Architektur mit Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft sowie der Universität Basel und der ETH Zürich durchgeführt hat. Auf Basis der Ergebnisse aus dieser Testplanung und deren Weiterentwicklung wurde der vorliegende Bebauungsplan zu Handen des Grossen Rates fertig gestellt.
Zur planerischen Umsetzung wird ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen der nutzungsplanerischen Verfahren gewählt. Der für die Realisierung des geplanten Neubaus Biozentrum notwendige Bebauungsplan Teil I (Baufelder 1 bis 3) soll dem Grossen Rat mit diesem ersten Ratschlag zum Beschluss vorgelegt werden. Der Bebauungsplan Teil II (Baufeld 4) wird als zweiter Ratschlag dem Grossen Rat vorgelegt, sobald die Klärung der denkmalpflegerischen Aspekte abgeschlossen ist.
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage sind gegen den damals beide Teile umfassenden Bebauungsplan drei Einsprachen und zwei Anregungen eingegangen. Die Anregungen des VCS und der Pro Velo wurden im Sinn der Mitwirkungsrechte im Ratschlag behandelt. Eine private Einsprache bezüglich des Schattenwurfs soll mit dem vorliegenden Ratschlag abgewiesen werden; die Einsprachen des Heimatschutzes Basel und der Freiwilligen Basler Denkmalpflege betreffend den Erhalt von zwei Gebäuden (St. Johanns-Ring 19 und Spitalstrasse 51) und werden mit dem zweiten Ratschlag behandelt.
Von den geplanten Bauvorhaben auf dem Areal ist der Neubau für das Biozentrum am weitesten fortgeschritten. Die Genehmigung des Bauvorhabens durch die Parlamente der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt soll bis Frühjahr 2013 erfolgen.
Die Entwicklung der beiden Campus-Areale der Universität Basel und des Universitätsspitals Basel ist von zentraler Bedeutung für die Life Sciences-Region Basel: Für die Wissensgesellschaft der Zukunft entsteht hier ein wichtiger Ort des Wissens und der Wissensvermittlung. Mit den Grossinvestitionen der nächsten Jahre in Neu- und Umbauten wird an diesen beiden unmittelbar benachbarten Standorten auch eine neue städtebauliche Massstäblichkeit Einzug halten. Gleichzeitig sollen sich die Areale nach allen Seiten öffnen, damit ein Begegnungsort nicht nur für die Universitäts- und Spitalangehörigen, sondern auch für die Quartierbevölkerung entstehen kann.