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Behindertenfreundliches Basler Tramnetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Kredit über 12,4 Mio. für die Projektierung der Anpassung von Tramhaltestellen sowie für den Umbau der bestehenden Fahrzeugflotte der BVB beantragt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat seinem Parlament vergangene Woche eine ähnlich lautende Vorlage unterbreitet.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BehiG) einen Kredit von 12,4 Mio. für die Projektierung der Anpassungen im Bereich der Tramhaltestellen sowie für den Umbau der BVB-Fahrzeuge beantragt. Das BehiG regelt unter anderem, dass öffentliche Anlagen und Einrichtungen für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen selbstständig zugänglich sein müssen. Im öffentlichen Verkehr – insbesondere beim Tram – verlangt das Gesetz, dass bis Ende 2023 sämtliche Tramhaltestellen und Fahrzeuge behindertengerecht sein müssen. Der Einstieg ins Tram muss barrierefrei, das heisst niveaugleich möglich sein. Dies kommt nicht nur Rollstuhlfahrenden und gehbehinderten Menschen sondern auch älteren Mitbürgern und Personen mit Kinderwagen oder Rollkoffern zugute. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat seinem Parlament vergangene Woche eine ähnlich lautende Vorlage unterbreitet.

Umfangreiche Abklärungen und Studien in Zusammenarbeit mit den BVB/BLT und dem Kanton Basel-Landschaft zeigen, dass sowohl an den Haltekanten der Haltestellen wie auch an den bestehenden Fahrzeugen Massnahmen ergriffen werden müssen, um die bundesgesetzlich verlangten Anforderungen für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen zu erfüllen.

Davon ausgehend, dass künftig nur noch Niederflurtrams in Gebrauch sein werden (Combino, Flexity o.ä.), sollen die Haltekanten von heute maximal 150 mm auf 270 mm Höhe angehoben werden. Der Abstand zwischen Gleis und Haltekante bleibt in etwa gleich. Im Kanton Basel-Stadt werden nahezu 260 Haltekanten hinsichtlich Behindertengerechtheit überprüft. Bei bereits laufenden Bauprojekten werden die Haltekanten ohnehin angepasst. Insgesamt geht der Kanton Basel-Stadt von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag aus, um die Forderungen des BehiG bezüglich des niveaugleichen Einstiegs zu erfüllen.

Neben den baulichen Anpassungen der Haltestellen müssen auch bestehende Fahrzeuge der BVB umgebaut werden. Zurzeit verfügt die BVB über einen Fahrzeugpark mit unterschiedlichen Fahrzeuggenerationen. Insbesondere die älteren Fahrzeuge haben noch sogenannte Klapptritte, welche die neuen, 270 mm hohen Haltekanten nicht bedienen können. Ab 2017 werden im Regelbetrieb nur noch Niederflurfahrzeuge der neueren Generation eingesetzt (Combino und Flexity), als Reserve- sowie als Einsatzfahrzeuge (z.B. bei Fussball-Spielen, Einsatzlinien usw.) ist das umgebaute ältere Rollmaterial aber weiterhin eingeplant.

Die Finanzmittel für die erste Umsetzungsetappe des Behindertengleichstellungsgesetztes auf dem Basler Tramnetz gliedern sich wie folgt:

Grundlagenerarbeitung sowie Vor- und Bauprojekte 1. Etappe, CHF 6.1 Mio.
Fahrzeuganpassungen BVB, CHF 6.0 Mio.
Versuchshaltestelle, CHF 0.3 Mio.
Total, CHF 12.4 Mio.

Im Zusammenhang mit den Abklärungen zur Umsetzung des BehiG auf dem Basler Tramnetz wurden auch die Anliegen des Anzugs David Wüest-Rudin (GLP) betreffend flankierende Massnahmen für Velofahrer an Kaphaltestellen erörtert. Ihnen soll im Rahmen der weiteren Planung so weit als möglich Rechnung getragen werden.

Weitere Auskünfte

Florian Mathys, Tel. 061 267 45 96 Projektleiter im Amt für Mobilität Bau- und Verkehrsdepartement