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Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Dessen Ziel ist eine Vereinheitlichung der Zulassungsbedingungen in allen Kantonen und somit eine Qualitätssteigerung in der Branche der privaten Sicherheitsdienstleister. Dasselbe Ziel hat auch ein parlamentarischer Vorstoss, der deshalb als erledigt abgeschrieben werden soll.

Die Zulassungsbedingungen für private Sicherheitsfirmen, die etwa Güter oder Dienstleistungen zum Schutze von Gütern oder Personen oder zur Überwachung von Personen anbieten, sind in den Kantonen sehr unterschiedlich geregelt. Die Westschweizer Kantone haben bereits seit 1996 einheitliche Regelung der Marktzulassung. Diese fehlt in der Deutschschweiz, wo einzelne Kantone wie etwa Basel-Stadt eigenständige Zulassungsbedingungen erlassen haben, derweil diese in anderen Kantonen gänzlich fehlen.

Für Unternehmen und deren Angestellte aus dem EU-Raum gelten aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens die gleichen Anforderungen wie für schweizerische Unternehmen und massgebend ist das schweizerische Recht. Aufgrund des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt können Sicherheitsunternehmen, die in einem Kanton zugelassen sind, ihre Dienstleistungen ohne ein weiteres Bewilligungsverfahren auch in allen anderen Kantonen erbringen. Dies gilt selbst dann, wenn die erste Zulassung in einem Kanton erfolgte, in dem keine Bewilligung erforderlich ist.

Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen erwiesen sich als zunehmend stossend, weshalb die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren in enger Absprache mit ihrem Pendant in der französischen Schweiz ein Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen ausarbeitete. Dieses Konkordat vereinheitlicht schweizweit die Vorschriften für die Marktzulassung von privaten Sicherheitsfirmen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass unqualifizierte, mangelhafte oder gar nicht ausgebildete Inhaber und Angestellte von privaten Sicherheitsunternehmen durch das Erfordernis entsprechender Ausbildungsnachweise aus der Branche ausgeschlossen werden können.

Mit dem vom Regierungsrat dem Grossen Rat beantragten Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen kann auch ein Anzug von Toni Casagrande (SVP) als erledigt abgeschrieben werden. Darin wurde angeregt, die bestehenden Vorschriften im Polizeigesetz seien so zu verschärfen, dass Sicherheitsunternehmen nur noch dann tätig sein dürfen, wenn sie bestimmte vom Kanton festzulegende Qualitätsstandards erfüllen.

Weitere Auskünfte

Klaus Mannhart, Telefon +41 (0)61 267 71 41 Leiter Kommunikation Justiz- und Sicherheitsdepartement