Der Kanton Basel-Stadt vergibt das Areal des alten Kinderspitals im Baurecht an die Sarasin Anlagestiftung SAST
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat entschieden, das Areal des alten Kinderspitals an die Sarasin Anlagestiftung SAST im Baurecht abzugeben. Die Anlagestiftung wird das durch den Kanton projektierte Wohnbauprojekt von Jessen Vollenweider Architektur auf dem Areal am Schaffhauserrheinweg realisieren.
Die Sarasin Anlagestiftung SAST übernimmt das Areal des alten Kinderspitals im Baurecht für höchstens 100 Jahre. Sie ist seit über zwanzig Jahren Pionierin bei nachhaltigen Anlagen in der Schweiz. Der Mietteil auf dem Areal des alten Kinderspitals wird in die Anlagegruppe „Nachhaltig Immobilien Schweiz“ der Anlagestiftung übernommen, der Anteil an Stockwerkeigentum durch sie in den Verkauf gebracht.
Der Entscheidprozess für einen Investor erfolgte in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Phase waren die interessierten Investoren gebeten, ein unverbindliches Angebot einzureichen. Aufgrund dessen wurden elf Investoren eingeladen, in der zweiten Phase ein definitives Angebot auszuarbeiten. Insgesamt sind 37 Bewerbungen eingegangen.
Mit dem Auszug des UKBB aus dem alten Kinderspital im Januar 2011 wurde das Areal für den Wohnungsbau verfügbar. Gemäss der politischen Zielsetzung zur Förderung des Stadtwohnens, soll im Kanton neuer Wohnraum von hoher Qualität für unterschiedliche Ansprüche geschaffen werden.
Der Bebauungsplan für das Areal ist genehmigt und eine Baubewilligung liegt vor. Der oberirdische Rückbau der Gebäude ist bereits abgeschlossen. Der Bebauungsplan wurde auf der Basis des aus dem Ideenwettbewerb hervorgegangenen Siegerprojekts von Jessen Vollenweider Architektur aus Basel erarbeitet. Auf dem Areal werden sowohl Miet- wie auch Eigentumswohnungen und ein guter Mix von Wohnungen im mittleren und im höheren Segment entstehen. Eine hochwertige Aussenraumgestaltung sowie ein Spielplatz sollen die neuen Wohnungen umgeben und eine Durchwegung die gute Anbindung ans Quartier garantieren. Im Baurechtsvertrag ist geregelt, dass die künftigen Bewohner Wohnsitz in Basel-Stadt nehmen.
Die interessierte Quartierbevölkerung war durch Einbezug von Quartiervertretern im Rahmen der Projektentwicklung auf Basis des §55 der Kantonsverfassung in die Projektentwicklung einbezogen. Das Projekt erfuhr dadurch auch eine positive Resonanz und breite Abstützung in der Bevölkerung.