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Der Regierungsrat beantragt die kantonale Anerkennung der Aleviten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die beiden Alevitischen Vereine Basels haben ein Gesuch um kantonale Anerkennung ihrer Religionsgemeinschaft gestellt. Nach eingehender Prüfung des Gesuchs kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die beiden Alevitischen Vereine in Basel alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die kantonale Anerkennung erfüllen. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die beiden Alevitischen Vereine kantonal anzuerkennen. Dabei würde es sich um die schweizweit erste kantonale Anerkennung einer nichtchristlichen und nichtjüdischen Religionsgemeinschaft handeln.

Im Dezember 2010 haben die beiden Alevitischen Vereine Basels, die Kulturvereinigung der Aleviten und Bektaschi Basel sowie das Alevitische Kulturzentrums Regio Basel, ein Gesuch um kantonale Anerkennung eingereicht. Der Regierungsrat hat nun geprüft, ob alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen die gesellschaftliche Bedeutung, das Respektieren der Rechtsordnung und des Religionsfriedens, eine transparente Finanzführung sowie die jederzeitige Austrittsmöglichkeit.

Der Regierungsrat kommt nach eingehender Prüfung des Gesuchs zum Schluss, dass alle Voraussetzungen für die kantonale Anerkennung erfüllt sind. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die beiden Alevitischen Vereine Basels kantonal anzuerkennen. Dabei würde es sich um die schweizweit erste kantonale Anerkennung einer nichtchristlichen und nichtjüdischen Religionsgemeinschaft handeln.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es vier öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Die neue Verfassung hat zusätzlich die Möglichkeit der kantonalen Anerkennung privatrechtlich organisierter Religionsgemeinschaften geschaffen. Der Grosse Rat hat bereits zwei christliche Religionsgemeinschaften entsprechend anerkannt.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Tel. 041 (0)61 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements