Der Regierungsrat beharrt auf der eigenständigen Entwicklung des EuroAirport
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Entwurf des Objektblatts des Sachplans des Bundes zur Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Basel-Mulhouse hat der Regierungsrat klargestellt, dass der EuroAirport auch weiterhin als Flughafen für die Region weiterentwickelt werden soll. Er lehnt es strikt ab, dem EuroAirport eine Funktion als Überlauf für Flugbewegungen zu geben, die an anderen Flughäfen unerwünscht sind. Aus diesem Grund sieht er auch den Fokus für den geplanten Schienenanschluss des EuroAirport eindeutig auf der Einbindung in das Regionalverkehrssystem der Agglomeration Basel und nicht auf dem Aufbau von direkten Zugsverbindungen zwischen den Schweizer Landesflughäfen. Der Regierungsrat ist ausserdem klar der Meinung, dass für die im Entwurf des Objektblatts erwähnte zweite Nord-Süd-Piste auch längerfristig keinerlei Bedarf besteht und daher diese Option im SIL-Objektblatt zu streichen ist.
Der vom BAZL Mitte Mai in die Anhörung gegebene Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) wird vom Regierungsrat von Basel-Stadt grundsätzlich unterstützt. Der Entwurf spiegelt weitgehend die Festlegungen, die bereits im Jahr 2000 auf Stufe des SIL-Konzeptteils getroffen worden sind und ist kongruent zu den seit langem bestehenden Planungsgrundlagen und -szenarien für den Flughafen Basel-Mulhouse. Eine vom Bund abweichende Haltung hat der Regierungsrat dabei aber in Bezug auf die Funktionsbeschreibung des EuroAirport und die Rolle des künftigen Schienenanschlusses.
Der Regierungsrat stellt klar, dass aus Sicht des Kantons Basel-Stadt der EuroAirport vorrangig regionalen Bedürfnissen zu dienen hat. Wenngleich er seine Rolle als dritter Landesflughafen spielen und dazu im Sinne einer nationalen Funktion einen Beitrag an die Luftverkehrsversorgung des Raumes Nordwestschweiz bis Mittelland leisten soll, muss die Entwicklung des EuroAirport eigenständig erfolgen können und von den Bedürfnissen des Standorts her abgeleitet werden. Planungen, die unter dem Titel einer „sinnvollen Verkehrsverteilung“ auf die Etablierung des EuroAirport als Ausweichflughafen, insbesondere für den Flughafen Zürich abzielen, lehnt der Regierungsrat strikt ab. Er ist unmissverständlich der Auffassung, dass der EuroAirport nicht auch die zusätzliche Funktion eines Überlaufs für Flugbewegungen hat, die man an anderen Flughäfen nicht will.
Vom Regierungsrat begrüsst wird, dass der Bund im Entwurf des SIL-Objektblatts für den EuroAirport nochmals den Anschluss des Flughafens an das Schienennetz aufnimmt. Er unterstützt das Vorhaben als wichtiges Element zur Verlagerung des landseitigen Zubringerverkehrs von der Strasse auf die Schiene und zur Verbesserung in der Erreichbarkeit des Flughafens. Der Regierungsrat hält dabei aber eindeutig fest, dass der Zweck des geplanten Schienenanschlusses des EuroAirport in der Einbindung des Flughafens in das Regionalverkehrssystem der Agglomeration Basel liegt und nicht im Aufbau von direkten Fernverkehrsverbindungen zwischen den Schweizer Landesflughäfen. Die Feststellung des Bundes, ein direkter Fernverkehrsanschluss habe langfristig insbesondere einer Entlastung der an die Kapazitätsgrenzen stossenden Landesflughäfen Zürich und Genf zu dienen, teilt der Regierungsrat nicht.
Schliesslich stellt der Regierungsrat klar, dass er für die im Entwurf des Objektblatts erwähnte Option einer zweiten Nord-Süd-Piste keinerlei Bedarf sieht. Die gegebene Pistenkapazität des EuroAirport wird auch auf einen längeren Horizont ausreichen, die erwarteten Verkehrsmengen abzuwickeln. Da auf absehbare Zeit keine Planungsschritte für eine Parallelpiste zu erwarten sind, die sich im Zeithorizont des vorliegenden Objektblattes realisieren würden, erachtet der Regierungsrat die Erwähnung dieser Option im SIL-Objektblatt als unnötig und unangebracht.
Dem Bund wird beantragt, im definitiven SIL-Objektblatt für den Flughafen Basel-Mulhouse zu den erwähnten Punkten entsprechende Klarstellungen bzw. Anpassungen vorzunehmen.