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Die Kantonale Inkassostelle nimmt ihre Funktion per 2013 auf

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat im Februar 2011 entschieden, dass die Forderungen des Kantons gegenüber den Gläubigern grundsätzlich durch eine Stelle bewirtschaftet und geltend gemacht werden. Dabei sollen entsprechende Synergien erzielt und die Forderungen besser bewirtschaftet werden. Heute hat er die dazu notwendige Verordnung verabschiedet.

Der Regierungsrat hat im Februar 2011 entschieden, im Finanzdepartement bei der Steuerverwaltung eine zentrale Inkassostelle für den Kanton Basel-Stadt einzurichten, welche die Forderungen des Kantons gegenüber den Gläubigern geltend macht. Damit sollen die Forderungen des Kantons effizienter und effektiver bewirtschaftet werden. Die notwendige gesetzliche Grundlage hat der Grosse Rat im März 2012 im Finanzhaushaltsgesetz verabschiedet. Die Konkretisierung erfolgt nun in der heute verabschiedeten Verordnung über das zentrale Forderungsinkasso (Inkassoverordnung).

Die Inkassoverordnung konkretisiert und regelt die Zentralisierung des Inkassos von öffentlich- und privatrechtlichen Forderungen des Kantons und die Bewirtschaftung seiner Verlustscheine. Sie enthält Bestimmungen über die Aufgaben und Kompetenzen der zentralen Inkassostelle, die Obliegenheiten der Inkassoauftraggeber, die Durchführung des Inkassos sowie die Verwendung des Inkassoerlöses. Zuständig für das kantonale Inkasso und für die Bewirtschaftung der Verlustscheine ist die zentrale Inkassostelle. Sie sorgt für eine effiziente, systematische und einheitliche Durchsetzung und Bewirtschaftung der Forderungen und Verlustscheine. Geführt wird sie von der Steuerverwaltung, die diese Aufgabe am 1. Januar 2013 übernimmt. Die Inanspruchnahme der Inkassostelle ist für die Dienststellen der kantonalen Verwaltung grundsätzlich zwingend. Die neue Inkassoverordnung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

Weitere Auskünfte

Christian Mathez, Telefon +41 (0)61 267 96 33 Stv. Steuerverwalter Finanzdepartement