Die passende Schullaufbahn für jedes Kind
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit der Umsetzung der Schulharmonisierung wird auch die Chance ergriffen, die Beurteilung und die Übertritte und die weiteren Laufbahnentscheide zu vereinfachen und über alle Schulstufen hinweg einheitlich zu regeln. Festgelegt wird dies in einer neuen Schullaufbahnverordnung, die vom Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen wurde und auf August 2013 in Kraft treten wird. Die Verordnung ersetzt siebzehn bisherige Verordnungen. Weil bei der Formulierung der Verordnung auf eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft geachtet wurde, werden sich die Schullaufbahnen der Kinder und Jugendlichen der beiden Basel in Zukunft angleichen.
Der Beschluss der Schullaufbahnverordnung durch den Regierungsrat markiert einen wichtigen Meilenstein im laufenden Umbau des baselstädtischen Schulsystems. Die Verordnung, die einer breiten Vernehmlassung unterzogen und dann vom Erziehungsrat genehmigt worden ist, setzt für alle Schulstufen Leitplanken für die Beurteilung, definiert Spielregeln für Aufnahme und Übertritt sowie den Wechsel zwischen Leistungsniveaus. Alle Regelungen verfolgen das Ziel, diese zentralen Aufgaben der Schule möglichst so zu erfüllen, dass die Schülerinnen und Schüler eine ihren Fähigkeiten angepasste Schullaufbahn einschlagen können.
Noten ab der 5. Klasse der Primarschule
In der Schullaufbahnverordnung werden erstmals alle Laufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II kindgerecht und aufeinander abgestimmt geregelt. Gemäss der neuen Verordnung wird es in Zukunft in Basel-Stadt Zeugnisse mit Noten in allen Fächern früher als heute, ab der fünften Klasse der Primarschule, geben. Von der ersten bis zur vierten Klasse der Primarschule sollen die Kinder mit Worten beurteilt werden. Parallel dazu wird ab dem zweiten Kindergartenjahr auf allen Schulstufen jeweils am Ende des ersten Semesters ein Lernbericht abgeben, der in einem Standortgespräch mit den Eltern und ihren Kindern besprochen wird und in dem ein bis zwei individuelle Ziele für das kommende Schuljahr festgelegt werden.
Korrekturen der Schullaufbahnen sollen möglich sein
Die Schullaufbahnverordnung regelt auch die Übertrittsbedingungen zwischen den Schulstufen und innerhalb der drei Leistungsniveaus auf der Sekundarstufe I. Die Übertrittsentscheide werden vom Lehrpersonenteam auf der Basis einer vorgegebenen Notenformel gefällt. Für beide Übergänge von der Primar- auf die Sekundarstufe I und dann auf die Sekundarstufe II kann dieser Entscheid durch eine freiwillige Aufnahmeprüfung korrigiert werden. Beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II werden die gleichen Übertrittsvoraussetzungen wie im Kanton Basel-Landschaft gelten.Breiten Raum in der Schullaufbahnverordnung nimmt die Sicherung der Durchlässigkeit zwischen den Leistungszügen auf der Sekundarstufe I ein. Um nachträgliche Korrekturen der Einteilung zu erleichtern, sieht die Schullaufbahnverordnung diverse individuelle Fördermöglichkeiten vor. Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss.
Weiterbildungen und Handreichungen
Die Schullaufbahnverordnung wird auf das Schuljahr 2013/14 in Kraft treten. Noch diesen Herbst wird an alle Schulen eine Infomationsbroschüre verteilt, in der die wichtigsten Regelungen der Schullaufbahnverordnung zusammengefasst sind. Um die anspruchsvollen Neuerungen bei der Beurteilung und Förderung der Schülerinnen und Schüler bewältigen zu können, werden die Lehrpersonen und Fachpersonen durch Weiterbildungsangebote und durch eine pädagogische Handreichung zur Verordnung unterstützt, die im nächsten Jahr erscheint.