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Die Steuern im Kanton Basel-Stadt werden weiter gesenkt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Nachdem mit dem Steuerpaket 2008 die Einkommenssteuern um durchschnittlich 10% gesenkt wurden mit Steuerausfällen von insgesamt rund 100 Millionen jährlich und die Gewinnsteuern der Unternehmen von 24.5% auf 22% reduziert wurden, mit Ausfällen von ca. 50 Millionen Franken jährlich, wurden 2010 weitere Steuersenkungen im Umfang von 107 Millionen Franken jährlich beschlossen, in Etappen und unter bestimmten Bedingungen. In einem ersten Schritt wurden per Steuerperiode 2011 die Gewinnsteuern auf 21% reduziert. In einem zweiten Schritt werden nun per 2012 die Steuern für die Unternehmen und die natürlichen Personen weiter gesenkt.

Der Kanton Basel-Stadt verfolgt eine klare Strategie: Steuersenkungen sollen dann vorgenommen werden, wenn der finanzpolitische Handlungsspielraum gegeben ist. Diese Steuersenkungen sollen planbar sein. Mittels den vom Regierungsrat erarbeiteten und vom Grossen Rat Ende 2010 verabschiedeten Bedingungen ist sicher gestellt, dass die Steuern nur gesenkt werden, wenn ein genügender Abstand zur maximalen Nettoschuldenquote der Schuldenbremse besteht und sich die Wirtschaft nicht in einer Rezession befindet. Im Steuerjahr 2012 treten verschiedene, bereits beschlossene Steuersenkungen in Kraft. Mit diesen Steuersenkungen soll die Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensstandortes Basel-Stadt weiter gestärkt werden.

Konkrete Steuersenkungen im Steuerjahr 2012
Unternehmenssteuern: Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass die Bedingungen erfüllt sind, um den maximalen Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für die Steuerperiode 2012 von 21% auf 20,5 Prozent zu senken. Dies führt zu Mindereinnahmen von geschätzten 12 Mio. Franken. Eine weitere Senkung auf 20% nach demselben Grossratsentscheid ist auf 2013 vorgesehen.

Einkommenssteuern: Der massgebliche Steuersatz wird von 23.5% auf 23.0% gesenkt. Dieser Steuersatz kommt bis zu einem steuerbaren Einkommen von 200'000 Franken für Einzelpersonen, resp. 400'000 Franken bei Ehepaaren zur Anwendung. Diese Satzreduktion führt zu Steuerausfällen von jährlich 20 Millionen Franken. Weitere Steuersenkungen auf 22.5% und auf 22.25% sind auf 2013 bzw. 2014 vorgesehen.

Vermögenssteuern: Ebenfalls Ende 2010 hat der Grosse Rat beschlossen, den Freibetrag bei den Vermögenssteuern per 2012 um 50% zu erhöhen. Konkret erhöht sich der Freibetrag von Einzelpersonen von 50'000 auf 75'000 Franken und für Verheiratete von 100'000 auf 150'000 Franken. Zudem wird der Freibetrag für jedes minderjährige Kind, für dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache aufkommt, von 7’500 auf 15'000 Franken verdoppelt. Diese Änderung führt zu Steuerausfällen von jährlich 6 Mio. Franken.

Die Steuersenkungen im Steuerjahr 2012 führen insgesamt zu Steuerausfällen von rund 38 Mio. Franken.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements