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Gewährung eines Darlehens an die BVB zur Beschaffung von 60 Tramzügen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Für die Beschaffung von 60 Tramzügen für die BVB beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Gewährung eines rückzahlbaren und verzinslichen Darlehens. Der BVB Verwaltungsrat hat sich im Oktober 2011 für den Tramtyp Flexity Basel des Herstellers Bombardier ausgesprochen. Die von der BVB zu ersetzenden Fahrzeuge sind heute zwischen zwanzig und fünfzig Jahre alt und voll abgeschrieben.

Der Verwaltungsrat der BVB hat sich – nach einem Submissionsverfahren gemäss kantonalem Submissionsgesetz – mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 für die Beschaffung von 17 kurzen und 43 langen Tramzügen des Typs Flexity Basel des Herstellers Bombardier ausgesprochen. Das gesamte Investitionsvolumen für die zu beschaffenden sechzig Tramzüge beträgt CHF 255 Mio., inklusive MWSt., davon kann die BVB rund CHF 70 Mio. aus Eigenmitteln vorfinanzieren. Mit dem vorliegenden Ratschlag an den Grossen Rat soll der Regierungsrat ermächtigt werden, der BVB für die Beschaffung der Tramzüge ein rückzahlbares und verzinsliches Darlehen in der Gesamthöhe von CHF 185 Mio. zu gewähren. Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens führen voraussichtlich zu einer Erhöhung der jährlichen Abgeltungen des Kantons an die BVB von bis zu CHF 9.9 Mio. für die Jahre 2014 bis 2021.

Der Kanton muss sicherstellen, dass die von der Kundschaft an den öffentlichen Verkehr gestellten Anforderungen und Erwartungen auch in Zukunft erfüllt werden können. Dabei steht neben den verkehrspolitischen Zielen des Regierungsrates auch die Erfüllung der Vorgaben aus dem Behindertengesetz (BehiG) im Vordergrund. Als Eigentümer der öffentlich-rechtlichen Unternehmung BVB hat der Kanton zudem ein Interesse an deren rechtzeitigen und konsequenten Modernisierung. Aus diesem Grunde wird mit dem Ratschlag dem Grossen Rat beantragt, der BVB ein Darlehen für die Ersatzbeschaffung von sechzig Tramzügen zu gewähren.

Die von der BVB zu ersetzenden Fahrzeuge sind heute zwischen zwanzig und fünfzig Jahre alt und voll abgeschrieben. Sie werden aufgrund ihres Alters und der teilweise nicht mehr unterstützten Technologie laufend teurer im Unterhalt. Sie sind nicht voll niederflurig und entsprechen nicht den Anforderungen aus dem BhiG. Auch punkto Innenausstattung und Klimatisierung entsprechen sie nicht mehr den erwarteten Standards.

Die mit dieser Ersatzbeschaffung verbundene Komfortsteigerung im öffentlichen Verkehr ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der im Politikplan formulierten und mit dem Gegenvorschlag zur Städteinitiative von den Stimmberechtigten gutgeheissenen verkehrspolitischen Zielen. Nur mit modernem, attraktivem und für alle Teilnehmenden gut zugänglichem Rollmaterial können neue Kundinnen und Kunden zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs anstelle des privaten Motorfahrzeugs gewonnen werden.

Weitere Auskünfte

Marc Zimmermann, Tel. +41 (0)61 267 91 64 Generalsekretär Bau- und Verkehrsdepartement