Kanton und Gemeinden regeln die Pflege- und Spitalfinanzierung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die gesamtschweizerischen Umwälzungen im Bereich der Pflege- und Spitalfinanzierung und die Schliessung des Gemeindespitals Riehen machen Anpassungen in der Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden erforderlich. Der Regierungsrat und die Gemeinden haben die erforderlichen Vertragsgrundlagen geschaffen. Sie regeln die Zuständigkeiten der Gemeinden im Bereich der Pflegefinanzierung. Zudem wird die Gemeinde Riehen in den Jahren 2012 bis 2015 Ausgleichszahlungen in der Höhe von jährlich 1.8 Mio. Franken an den Kanton bezahlen um den Finanz- und Lastenausgleich nach der Gemeindespitalschliessung wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Per 1. Januar 2011 hat der Bundesgesetzgeber die Neuordnung der Pflegefinanzierung eingeführt, mit dem Ziel, die Pflegebedürftigen gezielt zu entlasten und die Pflegekosten zu vereinheitlichen. Neben den Krankenversicherungen und den versicherten Personen kommt den Kantonen und Gemeinden eine neue Finanzierungsrolle zu. Bereits bisher erbringen die Gemeinden Riehen und Bettingen finanzielle Leistungen im Bereich der Pflege. Mit den nun abgeschlossenen Verträgen wird die Zuständigkeit der Gemeinden für die von der öffentlichen Hand zu tragenden Beiträge an die Pflegekosten festgelegt. Die Verträge treten rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft.
In einem weiteren Vertrag zwischen dem Kanton und der Gemeinde Riehen werden die Ausgleichszahlungen geregelt, welche aufgrund der Gemeindespitalschliessung notwendig wurden. Seit der Aufhebung des Gemeindespitals Riehen Ende 2009 übernehmen andere Spitäler der Region vollumfänglich die Akut-Spitalversorgung der Riehener Bevölkerung. Entsprechend sind seit 2010 die von Riehen geleisteten jährlichen Subventionen an das Gemeindespital in Höhe von 7.4 Mio. Franken entfallen. Während der Gemeindehaushalt dadurch eine Entlastung erfährt, entstand für den Kanton eine finanzielle Mehrbelastung durch zusätzliche Spitalfinanzierungsbeiträge, insbesondere ans Claraspital und - ab 2012 - auch an die Adullam-Stiftung in Riehen. Diese Verschiebung gegenüber den ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen des geltenden Finanz- und Lastenausgleichs aus dem Jahr 2008 wird als „wesentlich“ im Sinne des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes erachtet.
In den Verhandlungen sind die Delegationen von Regierungsrat und Gemeinderat Riehen übereingekommen, den festgestellten Anpassungsbedarf in einer Übergangszeit in Form von befristeten Ausgleichszahlungen der Gemeinde an den Kanton zu regeln. Berücksichtigt wurde dabei seitens des Kantons, dass mit der neuen vom Bund vorgegebenen Pflegefinanzierung bereits ab 2011 erhebliche Mehrkosten auf die Gemeinden zukommen. Berücksichtigt wurden auch die Schliessungskosten. Die Gemeinde Riehen wird in den Jahren 2012 bis 2015 Ausgleichszahlungen von jährlich 1,8 Mio. Franken an den Kanton leisten.
Es wurde auch vereinbart, das Gesamtsystem des Finanz- und Lastenausgleichs bereits per 2016 neu zu kalibrieren, also zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Diese generelle Überprüfung und Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs muss auch aus einem weiteren Grund erfolgen: Durch die Verlängerung der Primarschule um zwei Jahre im Rahmen der Schulharmonisierung verschieben sich finanzielle Lasten vom Kanton zu den Gemeinden.
Alle Verträge müssen noch durch den Einwohnerrat Riehen, resp. die Gemeindeversammlung Bettingen genehmigt werden.