Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat für die Durchführung des Velo-City-Kongresses im Jahre 2015 in Basel (in Zusammenarbeit mit ProVelo) einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 500'000 Franken, hälftig aufgeteilt in einen festen Beitrag und in eine Defizitgarantie, zu Lasten des Rahmenkredits Langsamverkehr beantragt. An der drei- bis viertägigen Veranstaltung nehmen jedes Jahr rund 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Europa und aus weiteren Kontinenten teil. Mit der Bewerbung für den Kongress kann sich Basel als vorbildliche Velostadt europaweit positionieren, gleichzeitig dient der Kongress auch dazu, der eigenen Veloförderungspolitik einen weiteren Schub zu verleihen. Der von ProVelo im Jahr 2010 durchgeführte Schweizer Städtevergleich zeigt, das Basel mit Rang 5 insgesamt bzw. mit Rang 2 bei den Grossstädten (nach Winterthur) bereits über ein gutes Veloklima verfügt. Es ist das Ziel von Basel, die velofreundlichste Stadt der Schweiz zu werden. Das Vergabeverfahren für den Velo-City-Kongress 2015 startet voraussichtlich im Januar 2012, der Entscheid zur Durchführung des Kongresses wird Ende 2012 gefällt. (Vgl. auch den Filmbeitrag „Velostadt Basel“ vom 3. Februar 2011 auf www.bs.ch/bs-tv.) Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Jasmin Fürstenberger, stv. Leiterin Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 19)
- dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Dr. Lukas Engelberger, CVP, „für eine faire Entschädigung von Volontärinnen und Volontären“ und Anzug Tanja Soland, SP, „für eine faire Entschädigung von Studienabgängerinnen und Studienabgängern“) als erledigt abzuschreiben. Die Ansätze für die Entschädigung während eines Volontariats nach einem Abschluss an einer Fachhochschule, Universität sowie der ETH wurden per 1. Januar 2012 angepasst:
Bachelor: 1. – 6. Monat: 2'400 Fr. pro Monat (inkl. 13. Monatslohn)
Bachelor ab 7. Monat: 3'000 Fr. pro Monat (inkl. 13. Monatslohn)
Master: 1. – 6. Monat: 3'000 Fr. pro Monat (inkl. 13. Monatslohn)
Master ab 7. Monat: 3'600 Fr. pro Monat (inkl. 13. Monatslohn)
In den vergangenen zehn Jahren sind die Ansätze nicht mehr erhöht worden, es gab auch keine Anpassung an die Teuerung. Andere Kantone, darunter auch Basel-Landschaft, haben ihre Ansätze nun ebenfalls erhöht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40) - dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Doris Gysin, SP) betreffend „Vereinbarkeit Job und Elder Care“ als erledigt abzuschreiben. Die Anliegen des Vorstosses, den Anspruch der bezahlten Urlaubstage für die Betreuung naher Angehöriger zu erweitern, wurden unterdessen erfüllt. Am 5. Juli 2011 hat der Regierungsrat mit einer Verordnungsänderung auf die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes verzichtet und die Betreuungstage von vier auf sechs erhöht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Salome Hofer, SP) betreffend „erhöhter Querungssicherheit für Velofahrende über die Basel- resp. Äussere Baselstrasse in Riehen“ als erledigt abzuschreiben. Im Rahmen der Projekterarbeitung zur grundwassertechnischen Sanierung der Äusseren Baselstrasse wurde diese Problematik untersucht und in das Projekt aufgenommen. Der Grosse Rat hat den Kredit zur Projektierung und Ausführung der grundwassertechnischen Sanierung der Riehenstrasse in Basel und der Äusseren Baselstrasse in Riehen bis zur Tramhaltestelle Bettingerstrasse am 2. März 2011 genehmigt. Der Regierungsrat erachtet damit die mit dem Anzug verfolgten Ziele als erfüllt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dagmar Kruch, Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 35)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Heer, SP) betreffend „frühzeitigere Kindergartenzuteilung und entsprechende Mitteilung an die Eltern“ als erledigt abzuschreiben. Für das Schuljahr 2010/11 wurde probeweise der Versand der Eintrittsscheine von Mitte Juni auf Ende Mai vorgezogen und die beiden Gruppennachmittage wurden neu für alle Kindergärten verbindlich auf Montag und Dienstag festgelegt. Der Donnerstagnachmittag fällt weg. Nach der definitiven Einteilung Ende Mai kann der für das Kind geltende Nachmittag bei der zuständigen Lehrperson nachgefragt werden. Diese Neuerungen sind auf ein positives Echo gestossen und sollen für das Schuljahr 2012 definitiv eingeführt werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- die Aufnahmeverordnung Brückenangebote und Beurteilungsverordnung WBS II angepasst. Die Schule für Brückenangebote (SBA) unterstützt Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit keinen direkten Zugang zu einer Berufslehre oder einer weiterführenden Schule gefunden haben mit unterschiedlichen, in der Regel einjährigen Bildungsangeboten. Mit einer Reform soll nun das Angebot klarere Strukturen mit mehr Verbindlichkeiten erhalten und die Selbständigkeit der Jugendlichen gefördert werden. Mit der Einteilung des Schuljahres in Trimester erhalten die Lernenden zudem früher als heute ein erstes Zeugnis, das sie bei der Lehrstellensuche verwenden können. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- den Nutzungsplan/ Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5686 des Tiefbauamts betreffend Änderung der Bau- und Strassenlinien, Bau der Grosspeteranlage, Teil West, sowie Umgestaltung des Hexenwegleins, der Münchensteinerstrasse und der Grosspeterstrasse, inklusive der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Gestützt auf den Bebauungsplan im Gebiet Grosspeter sind die neu zu erstellenden Bauten durch eine neue Strasse zu erschliessen. Für Baufeld A ist mittlerweile ein Baugesuch eingereicht worden, weshalb eine erste Etappe der neuen Erschliessungsstrasse (Grosspeteranlage) erstellt werden muss. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes gutgeheissen. Bei grossen Wirtschaftsdelikten muss auf Grund der kurz bemessenen Verjährungsfristen immer wieder auf die Strafverfolgung verzichtet bzw. unter grossem Zeitdruck gearbeitet werden. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die Verlängerung der Verjährungsfristen von sieben auf zehn Jahre für Vergehen, welche der Strafandrohung „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe“ unterliegen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Kathrin Kilian, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 42)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.