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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Wüthrich, GB) betreffend „Zusammenlegung der Verkehrsleitzentralen“ als erledigt abzuschreiben. Zum heutigen Zeitpunkt zeichnet sich aus den verschiedenen Blickwinkeln kein Bedarf ab für die Zusammenlegung der Verkehrsleitzentralen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft oder für eine regionale Leitzentrale mit erweitertem Aufgabenspektrum. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Barbara Auer, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 39)
  • gestützt auf die vom Grossen Rat im vergangenen Oktober beschlossene Revision des baselstädtischen Motorfahrzeugsteuergesetzes die entsprechende Ausführungsverordnung angepasst. Für energieeffiziente und emissionsarme Personenwagen werden Steuerrabatte zwischen 150 und 250 Franken gewährt, ineffiziente und emissionsstarke Fahrzeuge werden mit einem Malus zwischen 50 und 150 Franken belegt. Abstufungen gibt es auch bei den Lieferwagen. Die Anpassungen werden auf den 1. Januar 2013 wirksam. (Auskunft: Beat Loosli, Verkehr, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 79 88)
  • aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung an das Projekt „OSLO10“ einen Beitrag in der Höhe von insgesamt 190’000 Franken für den Zeitraum 1. April 2013 bis 30. März 2015 genehmigt. OSLO10 ist ein seit April 2011 bestehender experimenteller Ausstellungsraum auf dem Dreispitz, in dem ein ausgewähltes Kuratorium regionales und internationales zeitgenössisches Kunstschaffen präsentiert. Der Ausstellungsraum befindet sich im renovierten Atelier- und Gewerbehaus OSLO. Vorgesehen ist, dass dort ab 2015 – nach Ende der Bauarbeiten und mit der Etablierung der Hochschule für Gestaltung und Kunst – Nachmieter einziehen. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60; Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft den geplanten Systemwechsel von der bisherigen Empfangsgebühr zu einer Abgabe für Radio und Fernsehen begrüsst. Die beiden Regierungen wünschen aber beim Einbezug der Unternehmen in den Kreis der Abgabepflichtigen eine einvernehmliche Lösung mit den Wirtschaftsverbänden. Begrüsst wird auch eine Verbreitungsbeschränkung für konzessionierte Veranstalter, diese müssen aber durch flankierende Massnahmen abgestützt werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund geplante Erhöhung der Beiträge an die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen befürwortet. Die Erhöhung dürfe aber nicht zu Lasten des Pauschalbeitrags an die Kantone gehen, schreibt der Regierungsrat. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Zuständigkeit im Messewesen grundsätzlich begrüsst. Er hat aber auch gewisse Änderungen angeregt, welche die Eigenständigkeit der Eichstellen stärken. Die Zuständigkeiten im Messwesen sollen künftig in einer Verordnung zusammengefasst werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Psychologieberufe und den erläuternden Bericht dazu begrüsst. Die Umsetzung des Bundesrechts auf kantonaler Ebene macht weder eine Änderung der bestehenden noch den Aufbau neuer kantonaler Strukturen nötig. Antwort des Regierungsrates
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen begrüsst. Der Regierungsrat bezeichnet die Einführung von Emissionsgrenzwerten für alle auf dem schweizerischen Schienennetz verkehrenden Fahrzeugen sowie die Verdoppelung des Lärmbonus plus der Einführung eines Lärmmalus als taugliches Mittel für die Bekämpfung der Lärmemissionen an der Quelle. Die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt ist durch den Transitgüterverkehrs-Lärm in der Nacht besonders stark betroffen. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.