Luftreinhalteplan beider Basel: Revision der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Änderung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Verordnung zum Luftreinhalteplan) genehmigt. Diese führt zu einer Emissionsreduktion von flüchtigen organischen Stoffen bei industriellen Anlagen und Prozessen und von Dieselruss bei Maschinen auf Deponien und Kompostierungsanlagen.
In der Region Basel werden die Luftqualitätsgrenzwerte – insbesondere beim Ozon, Feinstaub und Stickstoffdioxid – nach wie vor überschritten. Daher beschlossen die Regierungen von Basel-Stadt und von Basel-Landschaft im Januar 2011, den Luftreinhalteplan beider Basel nachzuführen und dabei Massnahmen zu bestimmen, welche für die Umsetzung der Planziele notwendig sind.
Im Fokus stehen Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen bei industriell-gewerblichen Anlagen und Prozessen:
- Reduktion der Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen in Betrieben, vorwiegend im Bereich Chemie und in der Metallbranche
- Reduktion der Dieselruss-Emissionen bei baustellenähnlichen Anlagen wie Deponien, Bauschuttrecyclinganlagen, Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Kies- und Betonwerke
Um diese Massnahmen auf eine ausreichende rechtliche Grundlage zu stellen, wurde eine Verankerung in der Verordnung zum Luftreinhalteplan notwendig, welche nun gleichlautend in den beiden Kantonen beschlossen wurde. Diesem Beschluss ging eine Vernehmlassung bei interessierten Kreisen wie Verbänden, Gemeinden und besonders betroffenen Betrieben voran. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden dabei weitgehend begrüsst. Jedoch wurden die Massnahmen „schadstoffarme LKW bei Baustellentransporten“ und „Verkürzung der Sanierungsfristen bei Holzfeuerungen“ in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Sie wurden jetzt nicht in die Verordnung aufgenommen.