Provisorische Spitaltarife 2012
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat im Sinne einer vorsorglichen Massnahme die provisorischen Spitaltarife 2012 festgelegt. Seit dem 1. Januar 2012 gelten die Regelungen der neuen Spitalfinanzierung. Spitäler und Krankenversicherer konnten bisher nur in wenigen Fällen Verträge über die Tarife abschliessen. Die erlassenen provisorischen Tarife sind als vorsorgliche Massnahme für die Dauer der Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren zu verstehen. Allfällige Differenzen zu den definitiv genehmigten oder festgesetzten Tarifen können rückwirkend ausgeglichen werden. Die Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren werden nun umgehend eingeleitet.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten die Regeln der neuen Spitalfinanzierung. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist es in erster Linie Aufgabe der Tarifpartner (Leistungserbringer und Krankenversicherer) die Tarife zu vereinbaren. Die Kantonsregierungen genehmigen die vereinbarten Tarife oder setzen die Spitaltarife fest, wenn keine Verträge zu Stande gekommen sind. Da auch die bereits verhandelten Tarife nicht bis zum 1. Januar 2012 im ordentlichen Verfahren genehmigt werden können, hat die schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Kantone aufgefordert, für das Jahr 2012 provisorische Spitaltarife festzusetzen. Damit kann die Liquidität der Leistungserbringer für das Jahr 2012 sichergestellt werden. Die erlassenen provisorischen Tarife sind als vorsorgliche Massnahme für die Dauer der Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren zu verstehen. Sie stellen für die Beurteilung und Festlegung der definitiven Tarife 2012 oder der Genehmigung von allfälligen Tarifvereinbarungen 2012 durch die Kantonsregierungen kein Präjudiz dar. Differenzen zu definitiven Tarifen müssen rückwirkend ausgeglichen werden.
Weil einzelne Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern Ende Dezember noch nicht abgeschlossen waren, hat der Regierungsrat entschieden, die Festlegung der provisorischen Spitaltarife erst im Januar 2012 vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der eingereichten Tarifverträge und der eigenen provisorischen Kostenkalkulation gemäss dem ITAR_K-Modell hat der Regierungsrat für die akutsomatischen Spitäler die Tarife, rückwirkend auf den 1. Januar 2012, festgelegt (siehe Beilage).
Im weiteren Ablauf werden diese provisorischen Tarife den Parteien mittels vorsorglichen Massnahmen einzeln eröffnet. Sie sind bis zum Abschluss der Genehmigungs- oder Festsetzungsverfahren gültig und verstehen sich als nicht präjudizierende Arbeitspreise. Daher müssen allfällige Differenzen zu den genehmigten oder definitiv festgesetzten Tarifen rückwirkend per 1. Januar 2012 ausgeglichen werden. Allfälligen Beschwerden wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Weil die Preisüberwachung angekündigt hat, ihr Anhörungsrecht im Rahmen von Tarifverfahren erst mit einer Frist von drei bis vier Monaten auszuüben, können diese Tarifverfahren voraussichtlich erst gegen Ende des 2. Quartals 2012 abgeschlossen werden.