Vernehmlassung zur vorgesehenen Verschärfung von Emissionsbegrenzungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Damit einige Massnahmen aus dem Luftreinhalteplan beider Basel 2010 auch umgesetzt werden können, muss die entsprechende Verordnung geändert werden. Die vom Regierungsrat geplanten Änderungen gehen zuerst in eine Vernehmlassung.
Dank der Umsetzung der bisherigen Luftreinhaltepläne und ihrer Massnahmen hat sich die Luftbelastung in der Region Basel insgesamt verringert. Da die Luft aber nach wie vor übermässig mit Schadstoffen belastet ist, haben die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Januar 2011 zur weiteren Verbesserung der Luftqualität die Nachführung des Luftreinhalteplans beider Basel beschlossen.
Dieser nachgeführte Luftreinhalteplan enthält insgesamt neun Massnahmen zur weiteren Verringerung der Luftbelastung. Vier dieser Massnahmen brauchen eine Anpassung der Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen, der sogenannten Massnahmenverordnung:
- Die Reduktion der Lösemittel-Emissionen in Betrieben vorwiegend im Bereich Chemie und in der Metallbranche;
- die Reduktion der Dieselruss-Emissionen bei baustellenähnlichen Anlagen wie Deponien, Bauschuttrecyclinganlagen, Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, Bausschuttrecyclinganlagen, Kies- und Betonwerke;
- die Anforderungen an die Lkw für den Tansport von Massengütern (Aushub, Kies, Sand Beton) bei Grossbaustellen;
- die Verkürzung der Sanierungsfristen bei Holzfeuerungen mit erheblicher Überschreitung des Staub-Grenzwertes.
Von der geplanten Verordnungsänderung sind Industrie- und Gewerbebetriebe verschiedener Branchen, Bauunternehmungen und Betreiber von grösseren Holzfeuerungsanlagen betroffen. Der Regierungsrat will den betroffenen Wirtschaftsverbänden daher die Gelegenheit einräumen, sich im Rahmen einer externen Vernehmlassung zu den geplanten Verschärfungen zu äussern. Die Vernehmlassung erfolgt koordiniert mit dem Kanton Basel-Landschaft, weil in beiden Kantonen die gleichen Änderungen vorgenommen werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2012. Die Unterlagen können auf www.regierungsrat.bs.ch/vernehmlassungen heruntergeladen werden.