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Vorlage für ein Freizeitgartengesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat den Erlass eines Freizeitgartengesetzes vor. Mit dem neuen Gesetz soll die Umsetzung des unformulierten Gegenvorschlags zur Initiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen vervollständigt werden.

Letztes Jahr stimmten die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Initiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen und den Gegenvorschlag des Grossen Rates ab. Die Initiative wurde abgelehnt und der Gegenvorschlag angenommen. Der Gegenvorschlag bezweckt die Sicherung eines genügenden Angebots von Freizeitgärten, die Aufwertung der Freizeitgartenareale und den besseren Schutz der Pächterinnen und Pächter bei Kündigungen.

Der Schutz der Freizeitgartenareale in der Stadt wird direkt durch die aktuelle Zonenplanrevision erfüllt. Einige Aspekte des Gegenvorschlags können aber nicht durch raumplanerische Massnahmen umgesetzt werden, insbesondere der Schutz der Gärten ausserhalb des Stadtgebiets. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat deshalb den Erlass eines Freizeitgartengesetzes vor. Der Gesetzeserlass soll auch dazu genutzt werden, alle Regeln betreffend Freizeitgärten in einer einzigen Vorlage zu vereinen. Die Bestimmungen des Grossratsbeschlusses betreffend Verpachtung von Familiengärten vom 16. November 1994 sollen deshalb in das neue Gesetz überführt und der Grossratsbeschluss anschliessend aufgehoben werden.

Der erste Abschnitt des neuen Gesetzes übernimmt mehrheitlich unverändert den Wortlaut des Gegenvorschlags; er gilt für alle Freizeitgartenareale, welche vom Kanton oder den Gemeinden Bettingen und Riehen bereitgestellt werden. Der zweite Gesetzesabschnitt entspricht dem Grossratsbeschluss betreffend Verpachtung von Familiengärten und gilt – wie dieser – nur für die Gärten des Kantons.

Mit Erlass des neuen Gesetzes und der laufenden Zonenplanrevision werden die Anliegen des Gegenvorschlags zur Initiative zum Schutz von Basler Familiengartenarealen vollständig umgesetzt. Da alle Regeln zum Thema Freizeitgärten in einer einzigen Vorlage zusammengeführt werden, können interessierte Personen die geltenden Bestimmungen künftig schnell und zuverlässig finden.

Weitere Auskünfte

Marion Jaggi, Tel. +41 (0)61 267 60 35 Rechtabteilung Bau- und Verkehrsdepartement