Zonenänderung und Bebauungsplan VoltaOst
MedienmitteilungRegierungsrat
Für neue Wohnungen an der Elsässerstrasse, eine Erweiterung der Primarschule Volta an der Mülhauserstrasse sowie für den Erhalt der Wohnhäuser an der Wasserstrasse sind verschiedene Planungsmassnahmen notwendig. Diese wurden nun vom Regierungsrat verabschiedet und werden dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt.
Das Areal VoltaOst ist seit mehreren Jahren Gegenstand der Planung. Mit der Auslagerung der IWB musste das Areal VoltaOst an der Elsässerstrasse / Voltastrasse auf seine Betriebsnotwendigkeit hin überprüft und optimiert werden. In diesem Prozess wurden Flächen frei, die für Wohnungsbau und für einen Erweiterung der Primarschule Volta genutzt werden sollen.
Entlang der Elsässerstrasse zwischen Wasserstrasse und Voltaplatz soll über einen Wettbewerb eine neue Wohnbebauung mit innovativen Wohnformen realisiert werden. Unter anderen sollen dort Wohnungen für Studierende entstehen (vgl. Medienmitteilung vom 13.3.2012). Ebenfalls über einen Projektwettbewerb soll eine Erweiterung für die bestehende Primarschule Volta entstehen. Die Erweiterung verdoppelt die Kapazität der Schule. Der Standort der Schule ist nach wie vor abhängig vom Umbau des Fernheizkraftwerks vom reinen Gas- zum Gas-/Holzschnitzelbetrieb. Mit diesem Umbau könnte auf das bestehende Öltanklager verzichtet und an dessen Stelle die Erweiterung realisiert werden. Dies ist auch die Voraussetzung für den Erhalt der Wohnhäuser an der Wasserstrasse, die an eine Genossenschaft im Baurecht abgegeben werden sollen mit dem Ziel, den bestehenden preisgünstigen Wohnraum für die heutigen Bewohner zu erhalten (vgl. Medienmitteilung vom 24.01.2012). Kann das Öltanklager von der IWB entgegen der Erwartung des Regierungsrates nicht freigegeben werden, wäre ein Abbruch der Wohnhäuser an der Wasserstrasse 31-39 zugunsten der Schulerweiterung unvermeidlich..
All diese Vorhaben bedingen Änderungen am Zonenplan, am Wohnanteilplan und die Festsetzung eines Bebauungsplans. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Ratschlag an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dem Bebauungsplan können – unabhängig vom Standortentscheid für die Primarschulerweiterung - die notwendigen Vorschriften für die unterschiedlichen Nutzungen definiert, die bestehende Wohnnutzung an der Wasserstrasse soweit möglich im Bestand gesichert und die Durchführung von Varianzverfahren festgelegt werden.
Gegen die nutzungsplanerischen Massnahmen ist im Rahmen der öffentlichen Planauflage, die im Oktober/November 2011 stattfand, eine Einsprache eingegangen. Der Einsprechende wehrte sich gegen die Zonenänderung im Bereich der Wasserstrasse. Er befürchtete, dass dadurch die Wohnnutzung nicht mehr gewährleistet sei. Dem ist nicht so, mit dem Bebauungsplan wird die Wohnnutzung sogar in ihrem Bestand sicherer. Es wird daher beantragt, die Einsprache abzuweisen.