Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Änderungen im Schulgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das Schulgesetz des Kantons Basel-Stadt soll im Rahmen einer kleinen Revision punktuell angepasst und aktualisiert werden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage unterbreitet

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Schulgesetz des Kantons Basel-Stadt vom 4. April 1929 in sieben Bereichen anzupassen und zu aktualisieren und gleichzeitig die Motion Martina Bernasconi (GLP) als erledigt abzuschreiben. Vorgesehen sind folgende Änderungen des Schulgesetzes:

  • Zulassungsbeschränkungen in ausgewählten nichtobligatorischen Fächern und Kursen: Der Kanton soll die Möglichkeit haben, bei schulisch organisierten Grundbildungen, Bildungsgängen auf Niveau höhere Fachschule, den Weiterbildungsangeboten der weiterführenden berufsbildenden Schulen sowie freiwilligen Zusatzangeboten Zulassungsbeschränkungen vorzusehen.
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit Lehrpersonen im Falle schwerwiegender Berufspflichtverletzungen vom Schuldienst ausgeschlossen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zur Aufnahme in die Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung gemeldet werden können.
  • Umbenennung der staatlichen Schulsynode (SSS) in kantonale Schulkonferenz und Anpassung der Zusammensetzung derer Gremien.
  • Ermöglichung eines einsemestrigen Sabbatical-Urlaubs für Lehrpersonen ab dem 55. Altersjahr als Alternative zur reduzierten Pflichtlektionenzahl (sogenannte Altersentlastung).
  • Integration und Aufwertung der rechtlich bisher freiwilligen Musikalischen Grundkurse in den Pflichtfachkatalog der Primarschule; Überführung der dieses Fach unterrichtenden Lehrpersonen von der Musik Akademie Basel zum Kanton und zu den Gemeinden.
  • Definition der Begriffe Lehrpersonen und Fachpersonen: Lehrpersonen sind für Unterricht und Heilpädagogik zuständig, Fachpersonen für Logopädie, Psychomotorik, Tagesstrukturen, Unterrichtsassistenz und die Mediothek.
  • Umbenennung sowie Wechsel der administrativen Zuordnung des Zentrums für Brückenangebote (bisher Schule für Brückenangebote) und der Wirtschaftsmittelschule (bisher Handelsmittelschule) von den allgemeinbildenden zu den berufsbildenden Schulen.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Tel. +41 61 267 56 30 Leiter Bildung Erziehungsdepartement